Hallo liebe Experten,
Steuerklassen 3 + 5, 1 Kind. Wie „bastle“ ich eine Sonderveranlagung für das Jahr der Eheschließung?
Danke Euch schon mal recht herzlich für deas „Rezept“.
Gruß Claudia
Hallo liebe Experten,
Steuerklassen 3 + 5, 1 Kind. Wie „bastle“ ich eine Sonderveranlagung für das Jahr der Eheschließung?
Danke Euch schon mal recht herzlich für deas „Rezept“.
Gruß Claudia
Hi Claudia,
im Jahr der Eheschließung hast du drei Möglichkeiten:
Übrigens, die Steuerklassen sind für die Veranlagung völlig egal, die Lohnsteuer ist sowieso nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die am Jahresende vom Finanzamt berechnet wird.
Gruß
Peter
und was bringts???
Hallo
ich werde am 30.12.99 heiraten.
Ich vermute wir können dann 2000 für 99 auch eine zusammenveranlagung machen, nur ich frag mich was bringt das?? Werden unsere Einkommen zusammengerechnet und neu versteuert oder zusammengelegt oder wie??
Gruß
Bernd
Hi Bernd,
die Zusammenveranlagung bringt ne ganze Menge. Vorher wurde jeder einzeln nach der sogenannten Grundtabelle versteuert, bei Zusammenveranlagung werden die beiden Einkommen zusammen addiert und dann nach der sogenannten Splittingtabelle versteuert.
Spart bis zu mehreren 1000-Mark im Jahr.
Gruß
Peter
Hi,
tut mir leid Peter aber das stimmt so nicht.
Wenn er am 30.12.1999 heiratet und beide verdient haben, dann haben sie beide die Lohnsteuerklasse I oder aber falls einer ein Kind hat ggf. einer die I und einer die II gehabt. Gehen sie jetzt in die ZV dann ist der Einkommensteuer etwa genau so hoch wie bei zwei EV´s. Es sei denn die Gehälter weichen stark voneinander ab, nur dann wird es sich in der ZV lohnen. anders macht es eventuell ein paar Mark aus aber nicht mehrere 1000 DM. Es ist viel mehr zu prüfen falls ein Kind dazukommt in wie weit sich die BV auswirkt. Denn hier bleibt trotz Heirat der Haushaltsfreibetrag und Kinderbeutreuungskosten bestehen. Die BV sollte speziell da genommen werden wo einer der beiden auf LSt-Klasse II verdient hat, denn in diese Lohnsteuerklasse ist ja der Haushalts- sowie der kinderfreibetrga eingearbeitet, ansonsten droht sogar eine Nachzahlung bei ZV.
Mfg
Christian Ohage
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