Schade, mehr Werbungskosten bring ich nicht zusammen, da ich nur einen sehr kurzen Anfahrtsweg hatte und auch sonst nix großartiges zum absetzen habe.
Ich hatte noch Hoffnungen, da es mir ein bisschen sehr komisch erscheint, dass da mehr angesetzt wird, als ich tatsächlich im Geldbeutel hab! (Die ganzen Soz.Vers.-Beiträge hab ich ja nicht effektiv in meiner Tasche!)
tja. es zaehlen leider nur die einkünfte & bezüge (also quasi der gesamtbetrag der einkünfte plus einige steuerfreie einnahmen, die eigentlich nicht in der ESt erfasst werden!) … bei 19TDM ist da auch nichts zu machen, wenn du keine WK hast …
der showbee
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da wird wohl papa ne nase ziehen und zahlemann spielen muessen… wenn er 19 brutto hat, muss er 6 TDM wk bringen … das wird schwierig bis unmöglich, wenn er nix hat!
gruss
showbee
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Ich hab ne Lehre als Bankkaufmann bei der Sparkasse gemacht!
und dann noch zwei Monate gearbeitet!
Anfahrtsweg (leider) sehr sehr kurz (Sparkasse halt ),
Bücher hatte ich alle schon aus dem ersten Lehrjahr,
Anzüge und Krawatten werden ja nicht anerkannt,
Fortbildungen usw wurden alle bezahlt,
PC läuft über meinen Gewerbeschein, …
Schade…
Papa freut sich schon richtig!! *verzweifeltlächel*
Ist die Regelung dahingehend auszulegen, dass die
Einkommensgrenze ueber den Wortlaut der zitierten Regelung
hinaus auf das „zu versteuernde Einkommen“ im Sinne der
§§ 32 a Abs. 1, 2 Abs. 5 EStG zu beziehen sei?
Der Wortlaut der gesetzlichen Regelung bleibe in Bezug auf die Bestimmung der Einkommensgrenze eindeutig hinter dem urspruenglich erklaerten Gesetzeszweck zurueck.
(war Urteil von Nieders. FG zugunsten Stpfl, daß BFH aufhob)