Ich hab mal bei meiner Firma nachgefragt, so stellte sich mir die Situation:
- Ich habe im letzten Jahr 16024 Mark auf der LSt-Karte
- Es wurde keinerlei Lohnsteuer einbehalten
- abzüglich 2000 Mark Pauschbetrag dachte ich ich müsste ESt nachzahlen, weil ich mit 14024 über der Grenze von 12xxx oder wieviel das is, liege
Nun hat sich die Frau voll die Mühe gemacht und vom Steuerbüro eine Berechnung angefordert.
Da ziehen die aber neben den 2000 Mark Arbeitnehmerpauschbetrag noch 3186 mark Vorsorgepauschale und 108 Mark Sonderausgaben-Pauschale ab, womit meine Einkünfte nur noch bei 10.730 liegen
Nun frag ich mich was sind diese 2 Pauschalen überhaupt? Kann die jeder einfach so absetzen? hab ich noch nie davon gehört…
hi,
also der weg zur einkommensteuer berechnet sich wie folgt für dich (grob, da keine naeheren angaben):
bruttolohn
- werbungskosten
=einkünfte
- sonderausgaben
=zu versteuerndes einkommen
die 2 pauschbetraege sind betrage für die sonderausgaben, einmal 108 pauschaler abzug für sachen wie spenden, steuerberatungskosten, kirchensteuer, schulgeld. die vorsorgepauschale berechnet sich nach dem bruttolohn, sie soll anteile deiner beitraege zur SV quasi steuerfrei stellen. meist liegt die pauschale aber unter dem, was man wirklich zahlt und abziehen kann.
im lohnsteuerabzug werden nur die pauschbetraege beachtet (es sei denn, du hast was extra auf der LSt-Karte), wenn du also mehr werbungskosten, mehr sonderausgaben und mehr vorsorgeaufwendungen (sonderausgaben II) nachweisen kannst, ist das günstiger. für dich aber nicht, weil du ohnehin keine steuer abgeführt hast!
alles in ordnung.
der
showbee
OK so ganz verstanden habe ich das nicht…
um was es mir wesentlicg geht ist diese Vorsorgepauschale… kann ich die einfach so absetzen oder hätt ich da irgendwas machen müssen (am besten wär natürlich inw elches Feld ich das eintragen muss 
Da das ein Steuerbüro für mich berechnet hat gehe ich davon aus, dass die sich was dabei gedacht haben… aber ned dass das gar ned zulässig ist die Vorsorgepauschale einfach mal so abzuziehen.
MfG Bruno
rehi,
also: pauschalen des gesetzes stehen meist jedem zu, ohne gross was nachzuweisen. das hat für den „faulen“ steuerpflichtigen den vorteil, das wenigstens etwas nachgewiesen wird, aber dafür kommt meist weniger raus, als wenn man nachweisen würde wieviel wirklich entstand.
der ansatz der vorsorgepauschale erfolgt bei einer veranlagung zur einkommensteuer von amtswegen! du musst nichts dazu tun. es ist auch egal, dass sie geringer ist, als das was du ggf. nachweisen könntest, da sie sich bei dir eh nicht auswirkt! ich verstehe nur nicht, wieso du bei NULL lohnsteuerabzug zur einkommensteuer veranlagen lässt???!!! hast du lohnersatzleistungen erhalten, wurdest du aufgefordert vom FA? hast du ggf. andere einkünfte? wenn es bei deinen 14TDM bleibt, sollte eine veranlagung unnütz sein!
gruss
showbee
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Naja ich dachte halt nur, weil 14000 über der Grenze zur ESt-Pflicht liegt… aber wenn das FA dies automatisch abzieht is es ok… Danke für die Hilfe… will nur keine Fehler machen und habe eigentlich keine Ahnung davon 
MfG Bruno