Trotz Verpflichtung keine Steuererklärung gemacht?

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Jun 2012
Guten Tag,

folgender fiktiver Fall:

Person X hat 2010 seine Ausbildung abgeschlossen und war danach für ein paar Monate arbeitssuchend, er hat also in dieser Zeit Arbeitslosengeld bezogen. Von Dezember an hat er wieder gearbeitet. In 2011 hat Person X dann auch nochmal für 2 Monate Arbeitslosengeld bezogen.

Nun hat Person X heute erst erfahren, dass er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet gewesen wäre, weil er eigentlich für 2008 noch eine machen wollte, um sich die Kapitalertragssteuer zurück zu holen. Ist das so korrekt? Was soll er nun tun? Mit welchen Strafen muss X rechnen?

Danke!

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 1 hilfreich
    Re: Trotz Verpflichtung keine Steuererklärung gema
    Hallo!

    Person X sollte schleunigst die Steuererklärung machen und einreichen.

    Wahrscheinlich wird nichts passieren (Verspätungszuschlag) da nach Darstellung des Sachverhaltes die Einkommensteuerfestsetzung sowieso Null ist. Wenn dem so ist, wäre die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nicht möglich.

    Also einreichen, abwarten, wahrscheinlich wird keine "Bestrafung" erfolgen.

    Gruß

    derschwede77

    P.S. Am Besten auch gleich 2011 mit einreichen, das sieht immer gut aus :-)
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