Korrektur Umsatzsteuererklärung

Von: , Frage gestellt am So, 10. Jun 2012
Hallo zusammen,

wie kann man eine Umsatzsteuererklärung korrigieren?
Vor allem wenn sich keine Änderung der Steuerschuld ergibt.
Wenn man z.B. statt dem Umsatz den Gewinn angegeben hat.

Grüße und danke.

11 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Korrektur Umsatzsteuererklärung
    wie kann man eine Umsatzsteuererklärung korrigieren?
    Indem man eine neue abgibt und das Feld "Korrektur" ankreuzt.
    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Korrektur Umsatzsteuererklärung
      Kann man das denn noch wenn es so lange zurück liegt?
      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Korrektur Umsatzsteuererklärung
        Kann man das denn noch wenn es so lange zurück liegt?
        Um diese Frage zu beantworten, müßte man Hellseher sein.
        • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: Korrektur Umsatzsteuererklärung
          Und wer kann mir das dann beantworten?
          Woran könnte es scheitern?
          • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
            Re^5: Korrektur Umsatzsteuererklärung
            Woran könnte es scheitern?
            An der abgelaufenen Festsetzungsfrist von 4 Jahren.

            Ansonsten an einem vorzeitig weggefallenen Vorbehalt der Nachprüfung.

            Die Änderung dürfte davon abgesehen grundsätzlich nicht problematisch sein, zumal keine Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen sollen.

            Mit freundlichen Grüßen

            Ronald
            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Korrektur Umsatzsteuererklärung
              Hi Ronald, zumal keine Nachzahlungen oder Erstattungen entstehen sollen.
              rechnerisch ist das, wenn ichs richtig sehe, wenn der Gewinn statt des Umsatzes angegeben wurde, nur bei einem vollständig ruhenden Unternehmen möglich, in dem Gewinn und Umsatz gleich Null sind. Die andere Möglichkeit, Gewinn = Umsatz und damit Abwesenheit jeglicher Betriebsausgaben, ist eher akademisch.

              In den anderen Fällen außer diesen beiden ist vermutlich eine Änderung gar nicht notwendig, weil die in der USt-Erklärung eingetragenen Zahlen in sich so widersprüchlich waren, dass ein Bescheid über USt ergangen ist.

              Schöne Grüße



              Dä Blumepeder
            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Korrektur Umsatzsteuererklärung
              Umsatzsteuererklärung ist nicht ergangen.
              Und es gibt doch noch viele Möglichkeiten bei denen keine Nachzahlung oder Erstattung entsteht.
              Wenn der Gewinn z.B. 3000 beträgt und der Umsatz z.B. 10.000
              Dann ist man immer noch im Bereich unter 17.500 und muss nichts zahlen und nichts erstatten.
            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^8: Korrektur Umsatzsteuererklärung
              Umsatzsteuererklärung ist nicht ergangen.
              Was bedeutet das denn nun? Und es gibt doch noch viele Möglichkeiten bei denen keine
              Nachzahlung oder Erstattung entsteht.
              Wenn der Gewinn z.B. 3000 beträgt und der Umsatz z.B. 10.000
              Dann ist man immer noch im Bereich unter 17.500 und muss
              nichts zahlen und nichts erstatten.
              Ach so, hätte man doch gleich sagen können, daß es um eine Umsatzsteuererklärung eines Kleinunternehmers geht!

              Mit freundlichen Grüßen

              Ronald
            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^8: Korrektur Umsatzsteuererklärung
              Servus,

              ja, da hast Du Recht - der dritte denkbare Fall. Schnitzeljagd auf diese Weise ist übrigens wenig lustig - da hast Du jetzt mit einem Jux eine ganze Reihe von Leuten beschäftigt: Ganz so, als ginge es um was.

              Auch in diesem Fall muss man weiter nichts unternehmen, weil der falsch eingetragene Wert vom FA stillschweigend geändert wird.

              Schöne Grüße



              Dä Blumepeder


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