Immobilie: Entgangene Zinsen d.Eigenkap. absetzen?

Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Immobilie, die teilweise gewerblich genutzt wird:
Finanzierungskosten (Zinsen für Hypotheken) sind dabei anteilig als Ausgabe absetzbar. Nun habe ich in der 2.BV gelesen, dass zu den Finanzierungskosten auch der entgangene Zingsgewinn des Eigenkapitals gehört! Ist das korrekt?
Kann ich also entgangene Zinsen (z.B. 4% p.a.) auf das aufgewendete Eigenkapital anteilig für den gewerblichen Teil der Immobilie ebenfalls absetzen?

MfG
Werner

hallo werner,

noch nie davon gehört. könntest du den beitrag mal hier posten, oder genauere quellenangaben geben? interessiert mich auch, kann aber dazu keine hilfe geben, nur intuitiv würde ich sagen: NEIN!

der

showbee

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Hallo,
mir kommt zwar vor, als ob ich schon mal was von Zinsen auf das Eigenkapital gehört hätte, aber nicht in diesem Zusammenhang. Ich glaube eher, das war was mit Kalkulation oder Kostenrechnung.
Gruß Mimmi

Hallo Leute, hat sich geklärt: Es geht schon, aber
… nur für mietpreisgebundene Wohnbaumassnahmen. Für die gilt die 2.Berechnungsverordnung. Und in der heisst es im §19: „Zu den Kapitalkosten gehören die Eigenkapitalkosten und die Fremdkapitalkosten“. Sowie im §20: „Eigenkapitalkosten sind die Zinsen für die Eigenleistungen“. Und im §15: „Eigenleistungen sind die Leistungen des Bauherrn, die zur Deckung der Gesamtkosten dienen, namentlich 1. Geldmittel“

Tja, wäre zu schön gewesen, um wahr zu sein. Wie gesagt, gilt nur für mietpreisgebundene Wohnbaumassnahmen, aber NICHT allgemein!

MfG
Werner