Hi, mein Vater besitzt ein Wohn- und Geschäftshaus in dem er seine Einzelfirma führt. Das Haus ist so aufgeteilt, daß 49% Gewerblich und 51% privat sind. Nun möchte er sein Gewerbe altershalber aufgeben und das Haus verkaufen. Nun stellt sich die Frage, ob er zuerst sein Gewerbevermögen ins Privatvermögen umwandeln soll oder das Haus mit der oben genannten Aufteilung verkaufen soll.
Wie sieht es z.b. mit der 10 Jährigen Spekulationsfrist aus wenn er den gewerblichen Teil ins Privatvermögen bringt Beginnt die Spekulationsfrist von neuem ?
-Welche Tricks gibt es bei Geschäftsaufgabe?
Für Eure Antworten währe ich Ihnen sehr dankbar !!
Grundsätzlich ist der betrieblich genutzte Teil des Gebäudes (49 %) im Betriebsvermögen des Gewerbebetriebes enthalten. Bei einem Verkauf des Hauses wird somit dieser Anteilige Verkaufserlös der Besteuerung im Rahmen des Gewerbebetriebes unterworfen. Leider hast Du nichts über die Nutzung der Wohnungen (51 %) geschrieben. Sind diese als gewillkürtes Betriebsvermögen ebenfalls im Gewerbebetrieb erfaßt?
Jedenfalls kann man grundsätzlich sagen, daß bei Verkauf des Hauses im Zusammenhang mit der Geschäftsaufgabe der Gewinn gem. § 16 EStG begünstigt besteuert wird.
Bei einer Entnahme des Gebäudes (oder Gebäudeanteils) ins Privatvermögen werden ebenfalls die stillen Reserven aufgedeckt und begünstigt besteuert. Die Auswirkung ist jedenfalls die gleiche. Nach der Entnahme beginnt die 10-Jahres-Frist gem. § 23 EStG zu laufen.
Zur genauen Analyse des Sachverhalts (es geht schließlich bei einer Betriebsaufgabe meist um einen Haufen Geld!) empfehle ich, daß Du Dir nen Steuerberater nimmst.
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