Hi, ich mach mich ab Dezember selbständig (als freiberufl. Fotografin),und bin jetzt im Foto-Großhandel mehrmals gefragt worden vom Verkäufer, ob ich den Preis z. B. für Blitzstudio MIT oder OHNE Mehrwertsteuer zahle…unter welchen Bedingungen brauch ich denn diese 16 % nicht zu zahlen???Kann ich dann meine Ausrüstung NICHT beim Finanzamt absetzen, wenn ich OHNE MWST Quittungen für Ausgaben einreiche??? Übrigens, ich selbst stelle Rechnungen ohne Mwst aus, da ich unter 32.500,- DM/p.a. verdienen werde…Bitte, bitte gebt Antwort!!! DANKE ANYA
Es ist mir nicht ganz klar, was der Großhandel meint. Könnte es sein, daß dieser ein „Verrechnungskonto“ mein (USt-ID-Nr.)? Da Du aber nicht für die MwSt „optierst“ (als Kleinunternehmer) mußt die USt als Kosten buchen. Als ich mal klein angefangen habe, dann habe ich in jedem Fall das übliche Vor- und USt-System begonnen, denn es gibt so viele kleine und große Rechnungen, bei denen MwSt ausgewiesen ist. Dieser Ausweis bedeutet für Dich Bargeld, denn in der Verrechnung mit der eingenommenen MwSt brauchst weniger an das Finanzamt zahlen. Wie das genau funktioniert? Mache eine Buchführungskurs bei der VHS.
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Also die Mehrwertsteuer muß im Großhandel in D immer mit bezahlt werden. Für dich als Unternehmer ist diese gezahlte Steuer automatisch Vorsteuer, das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob Du für deine Leistungen MWSt-frei bist. Die Vorsteuer holst Du mit der Umsatzsteuererklärung zurück, wenn Du selbst umsatzsteuerpflichtig bist. Das geht auch bei kleinen Umsätzen (man muß nicht auf die Mehrwertsteuer optieren). Für deine Kunden ist es im Regelfall gleichgültig, ob du MWSt berechnest oder nicht, da diese die auch wieder als Vorsteuer behandeln.
Mit deinen Betriebsausgaben (Blitzgeräte) etc hat das ganze überhaupt nichts zu tun, da Du das am Jahresende über eine Gewinn- und Verlustrechnung in der Einkommensteuererklärung angibts.
Noch was: Wenn Du bereits bei diesen einfachsten Steuersachen Probleme hast, mache einen Kurs oder such Dir einen Steuerberater - sonst kommst Du mit dem Finanzamt in Teufels Küche.
Viele Grüße: Heinz (Fotodesigner)
Hi, ich mach mich ab Dezember selbständig
(als freiberufl. Fotografin),und bin
jetzt im Foto-Großhandel mehrmals gefragt
worden vom Verkäufer, ob ich den Preis z.
B. für Blitzstudio MIT oder OHNE
Mehrwertsteuer zahle…unter welchen
Bedingungen brauch ich denn diese 16 %
nicht zu zahlen???Kann ich dann meine
Ausrüstung NICHT beim Finanzamt absetzen,
wenn ich OHNE MWST Quittungen für
Ausgaben einreiche??? Übrigens, ich
selbst stelle Rechnungen ohne Mwst aus,
da ich unter 32.500,- DM/p.a. verdienen
werde…Bitte, bitte gebt Antwort!!!
DANKE ANYA
Hallo Anya,
die Fragestellung ist nicht ganz eindeutig und hier werden einige Begriffe verwechselt.
Also grundsätzlich stellt Dir der inländische Großhandel (in der Regel jedenfalls) immer Rechnungen mit MwSt aus.
Wenn Du von verdienen redest meinst Du Umsatz.
Bei einem Umsatz bis zu 32.500 DM kannst Du auf den Ausweis der Umsatzstuer verzichten - gegenüber Deinen Kunden - kannst aber gleichzeitig die USt, welche Dir in Rechnung gestellt wird, nicht vom Fiskus zurückfordern. Alternativ, und das ist zu prüfen, optierst Du zur USt, mit der Folge, Du berechnest USt und bekommst auch die Vorsteuer (z.B. von Deiner Fotoausrüstung) vom Fiskus „angerechnet“.
Natürlich kannst Du Deine Ausrüstung absetzen, das hat mit der USt nichts zu tun.
Welcher der beiden obigen Möglichkeiten die sinnvollere Alternative ist, muß allerdings geprüft werden.
Gruß
Egbert
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