Rückkaufswert einer Lebensversicherung

Von: , Frage gestellt am Sa, 2. Jun 2001

Hallo,
ich habe am 01.10.92 eine fondgebundene Lebensversicherung (Laufzeit 20 Jahre) abgeschlossen. Seit 1995 läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Jetzt würde ich gerne das Kapital aus der Lebensversicherung herausziehen.
Muß ich das Kapital ingendwie versteueren da die Laufzeit noch keine 12 Jahre beträgt ? Oder ist die Sache in meinem Fall anderst da die Versicherung beitragsfrei ist.

Danke
Arni

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 31 Minuten 0 hilfreich
    Re: Rückkaufswert einer Lebensversicherung

    Hallo Arni,

    eine besteuerung der LV bezieht sich immer auf den Ertragsanteil.

    Diese tritt dann ein, wenn du der Vertrag vor Ablauf von 12 Jahren aufgelöst wird. Regelmäßig eigentlich auch dann, wenn nicht innerhalb dieser Zeit mindestens 5 Jahresbeiträge geflossen sind.

    Ich weiß jetzt nicht, ob das bei beitragsfrei auch so ist. Ich meine aber ja. Da bin ich mir sogar ziemlich sicher :-)

    Also wirst du um eine Besteuerung ziemlich sicher nicht drum herum kommen... aber du kannst dir die Steuern auch über den Jahresausgleich ggf. zurückholen.

    Gruß
    Marco

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Rückkaufswert einer Lebensversicherung

    die Auszahlung ist steuerpflichtig, da die 12 Jahre nicht eingehalten wurden. Die 5 Jahre Beitragszahlung müssen nur bei Vertragsabschluß vereinbart werden. Dass der Vertrag tatsächlich nicht 5 Jahre angespart wurde spiel deshalb keine Rolle. Aber eben die 12 Jahre.
    Man hat die Möglichkeit dem Lebensversicherer einen Freistellungsauftrag zu erteilen, oder wie schon gesagt über die Steuererklärung.

    Christian

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