Ich hab folgende Frage: In welchen Faellen gilt der Termin fuer die Abgabe der Steuererklaerung (31.5. des Folgejahres) nicht?
(Ich habe irgendwo die Frage gelesen: Haben Sie Ihre Steuererklaerung fuer 1999 schon abgegeben?)
Was tun, wenn man den Termin 31.5. verschlafen hat? Kann man die Erklaerung nachreichen?
Anders gefragt: Was hat das (Verschlafen)fuer Konsequenzen?
wir müssten bald hierzu ein bereich in den FAQ’s anlegen …
also anne,
entweder: pflicht zur abgabe (aufforderung, erfüllung voraussetzungen des §46 EStG) —> abgabe bis 31.5. folgejahr
oder über steuerlichen berater lt. gleichlautenden OFD verf. per fristverläng. bis zum 30.9. (max. verlängerbar 28.2.)
oder: antragsveranlagung —> abgabe bis zum 31.12. des übernächsten jahres
also, prüfe selber, wann du abgeben musst
der showbee
p.s. ich werde dem MOD mal sagen, das wir FAQs einrichten mit haeufigen fragen … ja jesch?