Kilometer Pauschale für Übungsleiter

Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mi, 6. Jun 2001
Ich bin Übungsleiter in unserem Sportverein. Ich bekomme kein
Geld hierfür, möchte jedoch meien Anfahrtskilometer in meiner
Steuererklärung angeben. Ist das möglich????

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Kilometer Pauschale für Übungsleiter
    Ich bin Übungsleiter in unserem Sportverein. Ich bekomme kein
    Geld hierfür, möchte jedoch meien Anfahrtskilometer in meiner
    Steuererklärung angeben. Ist das möglich????
    hi,

    nööö. in der regel: nur werbungskostenabzug dort, wo einnahmen sind.

    macht doch folgendes:

    du bekommst im jahr 5.000,- auf rechnung für deine arbeiten, dann hast du einkünfte und kannst ggf. vorhandene ausgaben geltend machen (kleine gewinnermittlung).
    um dem verein jedoch nicht zu schaden, spendet deine frau, dein papa oder wer weiss ich 4.800 DM an den verein und derjenige hat auch noch spendenabzug, wenn eine ordentliche bestätigung da ist und ihr als verein empfangswürdig seit (beim FA beantragen)!

    gruss

    showbee
    • Antwort von (abgemeldet) nach 20 Stunden 0 hilfreich
      Bessere Lösung...
      Wenn der Verein gemeinnützig ist, lässt du dir die Übungsleiterpauschale (3.600,00 DM) bezahlen. Auf diese verzichtest du dann großzügigerweise.

      Folgen:

      - Die 3.600,00 DM sind steuerfrei
      - Du kannst 3.600,00 DM als Spenden geltend machen
      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re: Bessere Lösung...
        rehi,

        in der tat, das ist noch eleganter, zu beachten ist aber der verdacht des gestaltungsmissbrauches!!! also, wirklich nicht selber zurückspenden, sondern durch einen dritten, der die steueersparnis auch brauchen könnte ...

        gruss

        showbee [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
        • Antwort von (abgemeldet) nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^2: Bessere Lösung...
          Beim Zurückspenden liegt auf keinen Fall ein Gestaltungsmissbrauch vor. Es muss natürlich ein vertraglicher Anspruch auf die Vergütung bestehen und der Verzicht muss freiwillig sein. Wenn ein Gestaltungsmissbrauch vorliegen würde, dürfte niemand der bei einem Verein beschäftigt ist, diesem auch etwas Spenden, denn es könnte ja der beim Verein verdiente Arbeitslohn sein. Hierbei handelt es sich lediglich um Mittelverwendung. Das ist genauso üblich wie der Verzicht auf Fahrtkostenerstattungen (58 Pf./km steuerfrei).
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