GewSt-Rückstellung bei Divisormethode

hi,

eine frage beschäftigt mich, auf die mir auch meine literatur keine antwort geben konnte:

zur berechnung der rückstellung berechne ich gewinn + ggf. vorauszahlungen. davon die zurechnungen u. kürzungen.
den betrag durch den divisor uns so weiter.

bei der normalen berechnung der GewSt wird der betrag auf volle 100 DM NACH UNTEN ABGERUNDET!

gilt das bei ermittlung zur rückstellung auch? ich meine, wenn ich dann einen vorläufigen ertrag von 130.585 DM habe, ist die rückstellung genauer, wenn ich mit 130.600 weiterrechne statt mit 130.500 - auch logisch!

also, wer kann mir mehr sagen?

muss oder kann vorschrift bei divisormethode? in aller fachliteratur die ich vorliegen habe wird auch bei erträgen die nach kaufmännischer weise nach oben gerundet würden, abgerundet. daraus ergeben sich immer differenzen zw. rückstellung und endsteuer von 1 pf bis paar mark … bei kaufmännischer rundung ist fast immer 0,- DM!

da die berechnung ja nicht „amtlich“ vorgeschrieben ist (jedenfalls für pers.ges.) kann ich doch aufrunden, oder?

danke für eure statements im voraus

der

(zweifelnde) showbee

GewSt-Rückstellung bei Divisormethode
Auch zur Berechnung der Gewerbesteuer-Rückstellung ist auf volle 100 abzurunden. Die geringen Abweichungen werden in Kauf genommen und wirken sich auf den Gewinn des Jahres aus, in dem der GewSt-Bescheid bekanntgegeben wird.

Auch zur Berechnung der Gewerbesteuer-Rückstellung ist auf
volle 100 abzurunden. Die geringen Abweichungen werden in Kauf
genommen und wirken sich auf den Gewinn des Jahres aus, in dem
der GewSt-Bescheid bekanntgegeben wird.

hi joewol,

herzlich willkommen im forum - immerhin steht in der vika, das du seit heute user bist - koenntest du mir auch sagen, warum?
ich meine auf die rückstellungsberechnung bezogen. immerhin soll/ist diese divisormethode doch exakte berechnung und nicht schätzung wie 5/6tel. bei exakter rundung wäre sie doch noch genauer… ist das nur landlaeufige h.M. oder steht die regel irgendwo geschrieben?

für naehere infos wäre ich dankbar,

gruss

der showbee

Auch für die GewSt-Rückstellung ist die GewSt nach dem GewStG zu ermitteln.Lt. § 11 Abs. 1 S. 3 GewStG ist der Gewerbeertrag nun mal auf volle 100 nach unten abzurunden. Es wird dir aber bestimmt niemand böse sein, wenn du aufrundest.