Unser SOhn muß dieses Jahr in einem Krankenhaus operiert werden, das ca. 500km (einfache Strecke) entfernt liegt. Kann ich die Fahrtkosten und den Aufenthalt dort irgendwie als besondere Belastungen absetzen?
Danke und Gruß abi
Unser SOhn muß dieses Jahr in einem Krankenhaus operiert werden, das ca. 500km (einfache Strecke) entfernt liegt. Kann ich die Fahrtkosten und den Aufenthalt dort irgendwie als besondere Belastungen absetzen?
Danke und Gruß abi
hi abi,
sorry, aber besuchsfahrten zu nahen angehörigen sind keine aussergewöhnlichen belastungen, das entschied der BFH!
Urteil vom 24.05.1991, III R 28/89
anders dann, wenn der Besuch medizinisch „verordnet ist“ und unmittelbar der heilung dienen soll. nachweis der medizinischen notwendigkeit ist durch eine bescheinigung des arztes zu belegen.
BFH Urteil vom 02.03.1984, VI R 158/80
also, probiers erstmal und dann kommts auf den sachbearbeiter an!
gruss
showbee
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Danke für den Tip (nur ein „p“, ich hasse die NDR).
Etwas genauer, wir müssen ihn dort hinfahren, meine Frau bleibt bei ihm im Krankenhaus (er ist erst 6) und ich werde mich mit dem Rest der Familie irgendwo in der Umgebung einquartieren.
Verbessert das die Chancen?
Gruß abi
hallo abi,
lies dir mal folgenden link: http://www.mio-verlag.de/mio_bfh/estg_33.htm. auf die urteile durch, die halbwegs zu deinem fall passen, und klick dann diese urteile an. dann weisst du auch, auf was du achten musst, damit die voraussetzungen für die anerkennung deiner aufwendungen als außergewöhnliche belastung erfüllt sind.
ich persönlich bezweifle es, dass du alle kosten absetzen kannst. aber zumindest die aufwendungen deiner frau fürs hinbringen und ihrer unterbringung als betreuungsperson im krankenhaus müsste möglich sein, sofern der arzt im vorhineine schon bescheinigt, dass dies medizinisch indiziert ist.
hoffentlich wird dein sohn gesund, das ist das wichtigste.
gunnar
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rehi abi,
warum hasst du den norddeutschen rundfunk (NDR???)
*grins*
wie gunnar sehe ich auch keine großen chancen, das
kosten des ehemannes und der kinder f. unterbringung
im hotel/jugendherberge etc. anerkannt werden.
bei den kosten für die mutter sicher kein problem,
aber das die ganze familie anwesend sein muss, das
muss schon einen medizinischen grund haben, sonst
sehe ich schwarz = nicht abziehbar!
gruss
showbee
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Danke, auch an Gunnar …
… ich hatte sowieso nur die Fahrt hin und den Rückflug für meine Frau und meinen Sohn im Sinn. Die Unterkunft für den Rest der Familie ist mein Privatvergnügen, hab ich mir gedacht. Dann werde ich das nächstes Jahr auch probieren.
Gruß abi