Re: Besteuerung ausländischer Investmentfonds
hi,
thesauriert bedeutet einbehalten (wiederangelegt)
einkuenfte aus überschußeinkünften (kapitaleinkünfte, eink. aus priv. veräusserungsgeschaeften), werden ermittelt nach zuflu-abfluß-prinzip.
das bedeutet, zu versteuern bei geldzufluß bei dir (im wesentlichen, wenn du über das geld (gewinn) verfügen kannst). hier muss man die wiederanlage sich genauer angucken. ist diese vertraglich vereinbart, gehe ich nicht davon aus, das du frei verfügen kannst. wenn du aber jedes jahr befragt wirst, welchen betrag (vom gewinnanteil) du wieder neu anlegen willst, dann konntest du darüber frei verfügen ---> einnahmen aus kapitalvermögen!
ist von vornherin festgelegt, das die gewinne der naechsten 10 jahre zu 100% immer wieder neu angelegt werden, wirst du wohl alles im letzten jahr versteuern muessen...
gruss
showbee
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