hallo spezialisten,
wann ist ein thesaurierender ausländischer investmentfond
(in deutschland zum vertrieb zugelassen) zu versteuern, wenn man effektive stücke besitzt.
jährlich oder im jahr der veräußerung
es ist nicht die zinsabschlagsteuer gemeint, sondern die einkommenssteuer.
wenn möglich mit detaillierter quellenangabe
gruss
sepp
Ausländische Einkünfte werden grundsätzlich nach deutschem Einkommensteuerrecht ermittelt.
Da thesaurierend Ausschüttung mit automatischer Wiederanlage bedeutet, gehe ich davon aus,
dass die Einkünfte jährlich zu versteuern sind. Fundstelle § 11 EStG.
Gruß
Cirwalda
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hi,
thesauriert bedeutet einbehalten (wiederangelegt)
einkuenfte aus überschußeinkünften (kapitaleinkünfte, eink. aus priv. veräusserungsgeschaeften), werden ermittelt nach zuflu-abfluß-prinzip.
das bedeutet, zu versteuern bei geldzufluß bei dir (im wesentlichen, wenn du über das geld (gewinn) verfügen kannst). hier muss man die wiederanlage sich genauer angucken. ist diese vertraglich vereinbart, gehe ich nicht davon aus, das du frei verfügen kannst. wenn du aber jedes jahr befragt wirst, welchen betrag (vom gewinnanteil) du wieder neu anlegen willst, dann konntest du darüber frei verfügen —> einnahmen aus kapitalvermögen!
ist von vornherin festgelegt, das die gewinne der naechsten 10 jahre zu 100% immer wieder neu angelegt werden, wirst du wohl alles im letzten jahr versteuern muessen…
gruss
showbee
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Hi,
Registrierte ausländische Fonds werden wie inländische Fonds besteuert.
Thesaurierte Erträge gelten als zugeflossen. Im Unterschied zu inl. Investmentfonds werden gem. § 17 Abs 1 AuslInvestmG aber auch die sonstigen Erträge (z.B. Gewinne aus Devisentermingeschäften, Finanzderivate, Zero-bonds) erfasst.
Sind die Fonds nicht registriert geltend andere Besteuerungsregeln
(siehe zu dem gesamten Fragenkomplex Artikel in IStR Heft 7/2001 Seite 193).
Das Halbeinkünfteverfahren soll nach dem Artikel in IStR 7/2001 S.209 nicht gelten, auch wenn der Fonds inländische Aktien beinhaltet.
Gruß
Cirwalda