Es ist meines Wissens vor einiger Zeit vom niedersächsischen Finanzgericht die Frage an den BFH herangetragen worde, ob die Grunderwerbsteuer grundsätzlich verfassungsgemäß ist.
Ist diese Frage inzwischen entschieden worden?
Meines Wissens ergehen alle Bescheide über Grunderwerbsteuer entgültig und ohne Vorbehalt.
Wer kann mir näheres mitteilen?
Georg
hallo georg,
Die 3. Kammer des Ersten Senats des BVerfG hat die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts (Aussetzungs- und Vorlagebeschluß vom 18. August 1998) zur Verfassungsmäßigkeit der Grunderwerbsteuer auf zur Selbstnutzung bestimmtes Wohneigentum einstimmig als unzulässig verworfen.
die begründung kannst du unter folgendem link nachlesen: http://www.bverfg.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/t…
ich hoffe, ich habe deine frage beantworten können.
gunnar
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