Arbeit als Student

ich habe eine Frage, die sicherlich schon tausendmal gestellt
wurde, aber ich kapier die Materie trotzdem nicht, also nochmal:

Welche Steuern muss man als Student zahlen? Wieviel Prozent
macht das ca. vom Bruttolohn aus?
Wieviel darf man als Student überhaupt arbeiten - und was
passiert, wenn man diese Stundenzahl überschreitet?

Was bekommt man am Jahresende vom Finanzamt rückerstattet??

Völlig ratlos
Sandra

Hallo Sandra,

Welche Steuern muss man als Student zahlen? Wieviel Prozent
macht das ca. vom Bruttolohn aus?
Wieviel darf man als Student überhaupt arbeiten - und was
passiert, wenn man diese Stundenzahl überschreitet?

also, wenn du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, musst du nur die Rentenversicherung zahlen. Sobald du die 20 Stunden/Woche überschreitest, musst du alle erdenklichen Steuern zahlen. Während der Vorlesungszeit lohnt sich das eigentlich nicht.
Anders sieht es schon in den Semesterferien aus. Hier gilt die Stundenzahlbeschränkung nicht, du darfst also soviel arbeiten wie du willst. An Steuern zahlst du ebenfalls nur den Rentenversicherungsbeitrag.
Ach ja, die ganz normale Lohnsteuer zahlst du natürlich auch, Solizuschlag inklusive.
Weiterhin kommt es darauf an, wo genau du beschäftigt bist. Wenn du in einem Unternehmen arbeitest, dann gelten diese Infos, wenn du dagegen als studentische Hilfskraft angestellt bist, dann sieht es ein bißchen anders aus, hier musst du wirklich nur den Rentenversicherungsbeitrag abführen. Leider kann ich dir im Moment nicht genau sagen, wie hoch dieser prozentual ausfällt.

mfg
Taurus

Hi,

der Rentenversicherungsbeitrag beträgt zur Zeit 19,1% vom Bruttolohn. Der Arbeitnehmer trägt hiervon die Hälfte.

Gruß,
Francesco

Ihr redet immer von der Rentenversicherung. Was hat das mit der Steuer zu tun? Man muß unterscheiden zwischen der sozialversicherungsrechtlichen und der steuerlichen Seite. Als Student darf man in der Sozialversicherung bestimmte Grenzen, was den Umfang der Tätigkeit angeht, nicht überschreiten. Die Tätigkeit soll das Studium nicht einschränken. Wenn man zu viele Stunden während der Vorlesungszeit arbeitet, wird man voll sozialversicherungspflichtig.

Das hat aber nichts mit den Steuern zu tun. Ob und wieviel Steuern Du bezahlen mußt, hängt davon ab, ob Du eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Aushilfsjob) ausübst, die evtl. sogar noch pauschalbesteuert wird, oder ob Du mehr arbeitest und somit auch mehr verdienst, was evtl., je nach Lohnsteuerklasse, zum LSt-Abzug führt. Beim Aushilfsjob (DM 630)wird bei Steuerklasse I keine Lohnsteuer einbehalten.

Wieviel Du davon am Ende vom Jahr wieder zurückbekommst, hängt dann auch davon ab, ob Du weitere Einkünfte hast. Sollte Dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Existenzminimum liegen, bekommst Du die einbehaltene LSt wieder zurück.

Gruß Mimmi

Ihr redet immer von der Rentenversicherung. Was hat das mit
der Steuer zu tun?

Sicherlich ist das keine „Steuer“. Trotzdem wird einem Studenten diese „Abgabe“ vom Bruttolohn abgezogen und ich denke darum ging es der Fragestellerin in erster Linie.

Wenn man zu
viele Stunden während der Vorlesungszeit arbeitet, wird man
voll sozialversicherungspflichtig.

Ich habe nie etwas anderes behauptet, oder? Das ist natürlich unstrittig.

Das hat aber nichts mit den Steuern zu tun. Ob und wieviel
Steuern Du bezahlen mußt, hängt davon ab, ob Du eine
geringfügig entlohnte Beschäftigung (Aushilfsjob) ausübst

Naja, zunächst hängt es immer noch von der Steuerklasse des/der Beschäftigten ab. Und dass eine geringfügige Beschäftigung anderen Regelungen unterliegt ist auch logisch, ich denke das weiss Sandra selbst ganz gut.

Wieviel Du davon am Ende vom Jahr wieder zurückbekommst, hängt
dann auch davon ab, ob Du weitere Einkünfte hast. Sollte Dein
zu versteuerndes Einkommen unter dem Existenzminimum liegen,
bekommst Du die einbehaltene LSt wieder zurück.

Existenzminimum? Ich wusste gar nicht, dass man diese Grenze so nennt…
Bei einem Studentenjob wird diese meistens erfüllt, sprich das Jahreseinkommen liegt darunter.

mfg
Taurus

Kein Grund so giftig zu werden. Wenn man eine genaue Antwort will, sollte man auch eine genaue Frage stellen. Und wenn man nach Steuern fragt, hat das für mich absolut und überhaupt nichts mit Rentenversicherung zu tun.
Freundlichste Grüße
M.