Ihr redet immer von der Rentenversicherung. Was hat das mit
der Steuer zu tun?
Sicherlich ist das keine „Steuer“. Trotzdem wird einem Studenten diese „Abgabe“ vom Bruttolohn abgezogen und ich denke darum ging es der Fragestellerin in erster Linie.
Wenn man zu
viele Stunden während der Vorlesungszeit arbeitet, wird man
voll sozialversicherungspflichtig.
Ich habe nie etwas anderes behauptet, oder? Das ist natürlich unstrittig.
Das hat aber nichts mit den Steuern zu tun. Ob und wieviel
Steuern Du bezahlen mußt, hängt davon ab, ob Du eine
geringfügig entlohnte Beschäftigung (Aushilfsjob) ausübst
Naja, zunächst hängt es immer noch von der Steuerklasse des/der Beschäftigten ab. Und dass eine geringfügige Beschäftigung anderen Regelungen unterliegt ist auch logisch, ich denke das weiss Sandra selbst ganz gut.
Wieviel Du davon am Ende vom Jahr wieder zurückbekommst, hängt
dann auch davon ab, ob Du weitere Einkünfte hast. Sollte Dein
zu versteuerndes Einkommen unter dem Existenzminimum liegen,
bekommst Du die einbehaltene LSt wieder zurück.
Existenzminimum? Ich wusste gar nicht, dass man diese Grenze so nennt…
Bei einem Studentenjob wird diese meistens erfüllt, sprich das Jahreseinkommen liegt darunter.
mfg
Taurus