Sachspenden an Vereine

Hallo,

ein paar kleinere Betriebe haben in Aussicht gestellt, unseren
Verein mit Sachspenden im Sinne unseres gemeinnützigen Zweckes
zu unterstützen (Feuerwehr).
Es handelt sich um Einzelfirmen, die steuerlich keine
Profis sind.
Der Ablauf auf Vereinsseite ist mir bekannt, das liebe Finanzamt
hat ja jetzt eigene Vordrucke dafür entworfen.
Ich habe aber noch eine Info im Hinterkopf, die ich mal irgenwo
gelesen habe, daß die Firmen den Wert nicht einfach von der
Steuer absetzen können, sondern erst mit dem Buchwert aus der
Bilanz nehmen müssen und dann erst den Spendenvorgang buchen.
Dies verringert dann den steuerlichen Effekt der Spende.
Das habe ich nicht ganz verstanden.
Wer kann mir den Vorgang auf Betriebsseite verständlich erklären, so daß ich die Spender hier auch vorab korrekt über
die steuerliche Wirkung ihrer Unterstützung informieren kann.
Besten Dank im voraus.

H@ns

hi spendenempfänger,

also, das mit dem buchwert funktioniert so:

wenn der unternehmer U aus seinem warenbestand waren
„verspendet“, muss er nicht wie bei einer normalen privatentnahme die „stillen reserven“ aufdecken.

bsp:

U hat einen pkw im bestand, gekauft vor 3 jahren für 50.000,-
hat nun 3 jahre lange abgeschrieben für 10.000 p.a. —>
der pkw hat einen buchwert (steuerlicher wert) von noch 20.000,- DM. auf dem markt würde der wagen aber noch 25.000,- bringen. das bedeutet er hat hier 5.000,- stille reserven in der bilanz zu stehen. bei einer privatentnahme muesste er diese aufdecken und den steuerlichen gewinn um 5.000 erhöhen, bei einer spende kann er den gegenstand zum buchwert entnehmen, weshalb eine gewinnerhöhung für den U unterbleibt!

verständlich geschrieben?
hoffe mal…

gruss

vom

showbee

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ergänzender Hinweis
… zu den Ausführungen meines „Vorredners“:

  1. Spenden sind grundsätzlich nicht betrieblich veranlaßt, sondern freiwillige Zuwendungen aus „heren Motiven“. Aus diesem Grund sind sie zunächst nicht als Betriebsausgabe abziehbar.

  2. Im eingeschränkten Umfang (§10b EStG, §9(1)Nr.2 KStG) können sie jedoch trotzdem von der Steuer „abgesetzt“ werden, nämlich als Sonderausgaben.

  3. Für die Gewerbesteuer gibt es einen vergleichbaren Abzug.

  4. Fazit: Kleinere Spenden mindern i. d. R. die Steuer, grosse Spenden sind u. U. nur beschränkt abziehbar.

Ciao!
Nemo

Hallo Showbee,

hab Dank für die Antwort. War aber leider noch nicht der Kern meines Pudels.
Nehmen wir mal die Baufirma B, die 2 Maurer
schickt und beim Bau unseres Feuerwehrhauses
hilft. Gegen Ausstellung einer Spendenquittung verzichtet die Firma auf Zahlung eines Entgeltes.
Muß der Arbeitslohn nun zuerst aktiviert werden und kann dann von der Steuer abgesetzt werden? Ergebnis wäre null.
Kann das sein ?

Oder der Waldbauer W, der uns Bauholz schenkt. Das hatte vorher überhaupt keinen
Buchwert und soll jetzt eine Spende zum
Marktpreis sein. Bei einer solchen Auflösung
von stillen Reserven hätte der Betrieb über-
haupt keinen Nutzen aus der Spende.
Hab ich da einen Denkfehler ?

also, das mit dem buchwert funktioniert so:

wenn der unternehmer U aus seinem warenbestand waren
„verspendet“, muss er nicht wie bei einer normalen
privatentnahme die „stillen reserven“ aufdecken.

bsp:

U hat einen pkw im bestand, gekauft vor 3 jahren für 50.000,-
hat nun 3 jahre lange abgeschrieben für 10.000 p.a. —>
der pkw hat einen buchwert (steuerlicher wert) von noch
20.000,- DM. auf dem markt würde der wagen aber noch 25.000,-
bringen. das bedeutet er hat hier 5.000,- stille reserven in
der bilanz zu stehen. bei einer privatentnahme muesste er
diese aufdecken und den steuerlichen gewinn um 5.000 erhöhen,
bei einer spende kann er den gegenstand zum buchwert
entnehmen, weshalb eine gewinnerhöhung für den U unterbleibt!

verständlich geschrieben?
hoffe mal…

gruss

vom

showbee

Hallo,

ein paar kleinere Betriebe haben in Aussicht gestellt, unseren
Verein mit Sachspenden im Sinne unseres gemeinnützigen Zweckes
zu unterstützen (Feuerwehr).
Es handelt sich um Einzelfirmen, die steuerlich keine
Profis sind.
Der Ablauf auf Vereinsseite ist mir bekannt, das liebe
Finanzamt
hat ja jetzt eigene Vordrucke dafür entworfen.
Ich habe aber noch eine Info im Hinterkopf, die ich mal
irgenwo
gelesen habe, daß die Firmen den Wert nicht einfach von der
Steuer absetzen können, sondern erst mit dem Buchwert aus der
Bilanz nehmen müssen und dann erst den Spendenvorgang buchen.
Dies verringert dann den steuerlichen Effekt der Spende.
Das habe ich nicht ganz verstanden.
Wer kann mir den Vorgang auf Betriebsseite verständlich
erklären, so daß ich die Spender hier auch vorab korrekt über
die steuerliche Wirkung ihrer Unterstützung informieren kann.
Besten Dank im voraus.

H@ns