Hallo, Spezis!
Ich las gerade in einer Fachzeitschrift, dass der Vertrauensschutz des §176 AO auch in solchen Fällen gilt, in denen die Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung oder vorläufig erfolgt. Damit habe ich ein kleines Denkproblem:
Vorläufigkeit ist nur punktuell möglich, beispielweise wegen rechtlicher Unklarheiten: Aber WORAUF soll man denn vertrauen, wenn die rechtliche Würdigung gerade deshalb vorläufig ist, weil eine gewisse Unklarheit besteht. Würde die Unklarheit nicht bestehen, gäbe es keine Vorläufigkeit. Vielleicht fällt Euch ein Fall ein, in dem §165 und §176 AO zusammentreffen können. Ich bin gespannt…
Ciao!
Nemo
gar nicht soooooo abwegig
Hi Nemo,
Damit habe ich ein kleines Denkproblem:
Das wohl darin liegt, daß Du glaubst, die beiden Vorschriften beträfen ein und denselben Sachverhalt.
Hier ein Beispiel aus der Praxis:
Bei einem getrennt lebenden Elternpaar werden alle Kinder dem Vater zugeordnet (volle KFB). Die Mutter wird vertraglich von der Unterhaltspflicht entbunden. Das Finanzamt erläßt die Bescheide 89-91 vorläufig hinsichtlich der Höhe der Kinderfreibeträge, da vor dem BVerfG angefochten.
In 2000 setzt das Finanzamt die Entscheidung des BVerfG um und stellt fest, der Steuerzahler zählt aufgrund seines Einkommens zu dem Personenkreis, bei denen sich die Entscheidung des BVerfG steuerlich auswirkt.
Außerdem stellt es fest, daß der BFH 1994 entschieden hat, daß eine Übertragung von KFB nicht möglich ist, wenn ein Elternteil nicht unterhaltsverpflichtet ist, denn wer keine Pflicht hat, kann einer Pflicht auch nicht „nicht nachkommen“ (knochenharte Auslegung nach dem Gesetzeswortlaut).
Nun möchte das Finanzamt gerne der Steuerminderung durch die Entscheidung des BVerfG die Steuererhöhung wegen der zu hohen Anzahl von KFB (3 statt 1,5) gem. § 177 AO gegenrechnen. Ist aber nicht, da zum Zeitpunkt der ESt-Veranlagungen 89-91 noch die alte Rechtsprechung zur Übertragung von KFB galt.
Somit trifft die Berichtigung nach § 165 AO mit einem Vertrauensschutztatbestand nach § 176 AO zusammen.
Ich denke, das trifft Deinen Fall und ist nicht einmal zusammengesponnen.
Gruß,
Raúl