Mir wurde folgendes von einem älteren Kollegen berichtet: nach altem Recht (weiss der Geier bis wann es galt) sei es möglich gewesen, dass eine GmbH eigene Anteile bis zu einer Gesamthöhe von 100% erwerben und in ihrem Betriebsvermögen halten konnte.
Resultat: die GmbH gehörte sich selber und stand quasi „herrenlos“ in der Gegend herum.
Meine Frage: hat der Kollege recht? Gab es einmal so etwas? Wenn ja: was ist aus diesen Gesellschaften geworden? Meines Wissens dürfte es heute nach dem Handelsrecht ja keine derartige Konstruktion mehr geben.
wer weiss Rat?
Georg
hallo georg,
was für ein interessantes thema!
der erwerb eigener anteile durch die GmbH ist nach § 33 GmbHG grundsätzlich gestattet! hierzu auch in „Rowedder/Koppensteiner, GmbHG, 3. Aufl. 1997“ oder 33 „Scholz, GmbHG, 8. Aufl. 1993“ jeweils zum § 33.
der erwerb als solcher erfolgt wie jeder andere erwerb in not. Form!
zusätzlich:
auf den anteil muss die einlage voll erbracht sein, sonst ist der erwerb durch die GmbH nichtig
es darf für den erwerb nur vermögen genutzt werden, welches das stammkapital übersteigt --> „ungesunde“ GmbH kann das nicht!
„Rücklage für eigene Anteile“ gem. §272 HGB muss gebildet sein, was auch nur aus „nichtauszuschüttendem“ vermögen geht.
wird der §33 nicht beachtet, sind die GF zum ersatz verpflichtet (§43)
nur fraglich ist das WARUM?!
auch die praktikabilität… wird dann alles, was in § 46 geregelt ist, durch den GF gemacht?
aktuelle rechtssprechung habe ich leider auch keine bei mir gefunden. vielleicht weiss ja noch jemand anderes mehr!
gruss vom
showbee
p.s. fand leider auch nichts im GmbHG, das §33 eingeschränkt ist auf %uale teile des stammkapitals?!
Keine neuen Erkenntnisse
Hallo Showbee!
Also, ich habe auch nach weiteren Recherchen keine neuen Erkenntnisse gewinnen können.
Es ist anscheinend zwar handelsrechtlich möglich, eine „herrenlose“ GmbH zu konstruieren; aber diese Möglichkeit scheint wohl ziemlich theoretisch zu sein. Ich habe jedenfalls keinen einzigen Fall aufgezeigt bekommen, in dem jemand diese Konstruktion auch praktisch verwirklicht hat.
Warum sollte man auch?
Georg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]