RA-Kosten einer Abmahnung - absetzbar?

Hallo,

ich betreibe mehrere Internetseiten und erziele damit auch Einkünfte über Werbebanner.
Anfang des Jahres erhielt ich (zurecht) eine Abmahnung, wegen Downloadangebot von markenrechtlich geschützten Dateien bzw. Raubkopien.
Habe halt nicht aufgepasst…
Die entstandenen Rechtsanwaltskosten (ca. 1800,-) habe ich bezahlt.

Meine Frage:
Kann ich nun diese Kosten bei meiner nächsten Steuererklärung absetzen?
Und wenn ja, wie?
Als Werbungskosten oder Sonderausgaben?

Zusatzinfo:
Gewerbe ist angemeldet, sozusagen Kleinunternehmer als Nebenjob, meine Haupteinkünfte erziele ich aus angestellter Tätigkeit.

Danke im voraus für eure Antworten

Gruss
Klaus

hi klaus,

wenn du ein gewerbe diesbezueglich angemeldet hast, musst du hierfür eine gewinnermittlung machen (bei dir reicht eine einfache einnahmen-überschuss-rechnung sicher aus). schaue mal in § 4 Abs. 3 EStG!
dann wären das bei dir betriebsausgaben die den gewinn aus gewerbebetrieb mindern und somit natuerlich auch die bemessungsgrundlage für die ESt mindern!

gruss

showbee

p.s. tipp: eigne dir wissen bezueglich des themas an, oder besuche am ende eines jeden kalenderjahres einen steuerberater, du verschenkst sonst geld oder verkürzt fahrlaessig steuern!!!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo showbee,
danke für die schnelle Antwort.

wenn du ein gewerbe diesbezueglich angemeldet hast, musst du
hierfür eine gewinnermittlung machen (bei dir reicht eine
einfache einnahmen-überschuss-rechnung sicher aus). schaue
mal in § 4 Abs. 3 EStG!
dann wären das bei dir betriebsausgaben die den gewinn aus
gewerbebetrieb mindern und somit natuerlich auch die
bemessungsgrundlage für die ESt mindern!

Ich meinte natürlic Betriebsausgaben und nicht Werbungskosten, war nur ein Denkfehler.
Ich kann das also voll in meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einsetzen?

p.s. tipp: eigne dir wissen bezueglich des themas an, oder
besuche am ende eines jeden kalenderjahres einen
steuerberater, du verschenkst sonst geld oder verkürzt
fahrlaessig steuern!!!

Ich habe das bisher alles selbst gemacht, und denke auch dass ich da nichts verschenke.
Was meinst du aber mit fahrlässiger Verkürzung von Steuern ?

Niochmals Danke

Gruss
Klaus

Der Hinweis auf § 4 Abs.3 EStG ist schon gut.

Für alle Fragen hinsichtlich der Abziehbarkeit von Kosten gibt es den § 4 Abs. 4 EStG welcher besagt, dass alle Aufwendungen Betriebsausgaben sind, die durch den Betrieb veranlaßt sind. Soweit so gut, Einschränkungen hierbei sind im § 4 Abs. 5 EStG aufgeführt.

Weiterführende Hinweise ( Kleidung, Armbanduhr etc. ) sind in § 12 EStG sowie R 117 EStR zu finden.

Grüße

rehi,

Ich kann das also voll in meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
einsetzen?

na, sie war doch wohl betrieblich veranlasst und steht in engem zusammenhang mit einnahmen, oder? also ja aus der sicht der dinge, ohne genaueres gesehen zu haben …

Ich habe das bisher alles selbst gemacht, und denke auch dass
ich da nichts verschenke.

na, meinst du?

Was meinst du aber mit fahrlässiger Verkürzung von Steuern ?

wenn du aus „unwissenheit“ positionen nicht angibst. denn unwissenheit schützt vor strafe nicht!

bsp. bei gewinnermittlung gem. § 4 abs. 3 EStG ist UST betriebseinnahme und VoSt betriebsausgabe wie auch die umsatzsteuervorauszahlungen … das ist das, was die meisten nicht beachten (nicht wissen!)

na, dann viel spass beim „gewinnermitteln“

gruss vom

showbee

Der Hinweis auf § 4 Abs.3 EStG ist schon gut.

Für alle Fragen hinsichtlich der Abziehbarkeit von Kosten gibt
es den § 4 Abs. 4 EStG welcher besagt, dass alle Aufwendungen
Betriebsausgaben sind, die durch den Betrieb veranlaßt sind.
Soweit so gut, Einschränkungen hierbei sind im § 4 Abs. 5 EStG
aufgeführt.

Danke für den Hinweis.
Wenn ich den Text also richtig verstanden habe, gibt es keinen Grund, die Abmahnungskosten nicht absetzen zu können :smile:

Gruss
Klaus

Rehi,

Ich kann das also voll in meine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
einsetzen?

na, sie war doch wohl betrieblich veranlasst und steht in
engem zusammenhang mit einnahmen, oder? also ja aus der sicht
der dinge, ohne genaueres gesehen zu haben …

Habe mir gerade den Gesetzestext angesehen, und kann da auch keinen Grund finden, warum das nicht gehen sollte :smile:

Ich habe das bisher alles selbst gemacht, und denke auch dass
ich da nichts verschenke.

na, meinst du?

Nun ja, mit Sicherheit nichts wirklich wesentliches, da bei mir alles ziemlich übersichtlich ist, was Einnahmen und Ausgaben angeht.

Was meinst du aber mit fahrlässiger Verkürzung von Steuern ?

wenn du aus „unwissenheit“ positionen nicht angibst. denn
unwissenheit schützt vor strafe nicht!

bsp. bei gewinnermittlung gem. § 4 abs. 3 EStG ist UST
betriebseinnahme und VoSt betriebsausgabe wie auch die
umsatzsteuervorauszahlungen … das ist das, was die meisten
nicht beachten (nicht wissen!)

Da ich als Kleinunternehmer UmsatzSt-befreit bin, und natürlich auch keine MwSt in meinen Rechnungen ausweise, dürften hier also keine Probleme entstehen.

na, dann viel spass beim „gewinnermitteln“

Danke :smile:

Gruss
Klaus