Meine Mutter erhält für meinen Bruder Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag. Mein Bruder studiert in Bremen und unterhält dort eine eigene Wohnung. Er erzielt Einkünfte und Bezüge, die der Höhe einen Ausbildungsfreibetrag nicht zulassen.
Er ist seit 3 Jahren nicht mehr in der Wohnung meiner Mutter gemeldet (!).
Trotzdem ist den VAZ 1999 und 2000 ein Haushaltsfreibetrag gewährt worden, und dieser führt dann zu schönen Erstattungen.
Ich frage mich nun. Voraussetzung für die Gewährung des H. ist
Keine Besteuerung nach § 26 ( Mutter ist geschieden )
Stpfl. erhält Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag
Das Kind muß in der Wohnung gemeldet sein.
Also trifft bis auf Nr.3 zu.
Woran liegt´s bloß, dass das FA trotzdem Haushaltsfreibeträge verteilt ?!?
ich tippe mal, das auf der anlage K ein kreuz gemacht, was hier eine falsche aussage ist! ich wäre sehr vorsichtig. habe leider kein formular vor augen, meines wissens, muss man aber
a) auf vorseite wohnort des kindes eintragen
b) auf rückseite bei HFB irgendwo ein X setzen
haettet ihr a) korrekt beantwortet, dürfte m.E. kein HFB gewährt werden …
sehr sehr heikel.
gruss
showbee
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Den HFB habe ich überhaupt nicht eingetragen, bzw. kein Kreuz gesetzt.
Im Gegenteil, das FA hat sich telefonisch bei meiner Mutter gemeldet und gesagt, dass hier ja noch ein Haushaltsfreibetrag gewährt würde. Darüber hinaus hat er sich den Bescheid vom VAZ 1999 ( längst rechtskräftig ) gegriffen und gemeint, dass hier ja auch Geld verschenkt worden wäre.
Vergangene Woche kam der Bescheid 2000 mit HFB, und vorgestern der nach §129 AO geänderte Bescheid 1999 mit HFB.
Ich weiß selbst nicht, wieso die Freibeträge gewährt worden sind. Blättere schon seit 2 Stunden meine ganze Literatur durch und alles sagt mir: KEIN Haushaltsfreibetrag.
Nun ja, in ca. einem Monat ist die Sache wohl wasserdicht. Die Bescheide sind dann rechtskräftig und von „neuen Tatsachen“ kann danach wohl kaum noch die Rede sein. Hier hätte der Finanzbeamte weiter ermitteln müssen… Wie bereits gesagt, meine Mutter hat den HFB nicht beantragt.
wenn deine mutter am telefon nichts falsches gesagt hat, dann hat der finanzbeamte aber einen eklatanten fehler gemacht. der HFB ist m.E. ein freibetrag, der explizit nur mit antrag gewaehrt wird (wenn ich nur an das komplizierte verfahren mit der anlage K denke …).
oder war das bruederchen vielleicht mit nebenwohnsitz gemeldet? das reicht auch aus (H 182)!
tja, wenn nicht, hat der beamte wohl gegen seinen amtsermittlungsgrundsatz in die andere richtung verstossen. dann lass es stehen, immerhin war es nicht der fehler des stpfl.
gruss
showbee
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wenn deine mutter am telefon nichts falsches gesagt hat, dann
hat der finanzbeamte aber einen eklatanten fehler gemacht. der
HFB ist m.E. ein freibetrag, der explizit nur mit antrag
gewaehrt wird (wenn ich nur an das komplizierte verfahren mit
der anlage K denke …).
oder war das bruederchen vielleicht mit nebenwohnsitz
gemeldet? das reicht auch aus (H 182)!
tja, wenn nicht, hat der beamte wohl gegen seinen
amtsermittlungsgrundsatz in die andere richtung verstossen.
dann lass es stehen, immerhin war es nicht der fehler des
stpfl.
gruss
showbee
Hi Showbee,
Dein Erachten ist leider falsch. Wirf mal nen Blick ins Gesetz. Der Haushaltsfreibetrag ist ein gesetzlicher Freibetrag und ist (!) vom Einkommen abzuziehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Das Gesetz sieht hier keine Antragspflicht des Steuerpflichtigen vor.
kleiner Exkurs
Das Problem des HFB erledigt sich sowieso zum Jahresende, da vor einigen Jahren der Gesetzgeber den Auftrag erhalten hat, bis 31.12.2001 die verfassungswidrige Ungleichbehandlung von verheirateten und nicht verheirateten Eltern in diesem Punkt abzustellen. Geht man davon aus, dass nicht plötzlich und unerwarteterweise alle den HFB bekommen, bleibt nur die Streichung ab 2002.