Kann ich meine Bafög-Rückzahlung steuerlich gelten machen?
Hallo Rainer,
das geht leider nicht. Hierbei handelt es sich um die Rückzahlung eines zinslosen Darlehens, also um eine Tilgung.
Und die Tilgung einer Schuld ist nicht steuerlich absetzbar.
Gruß
Peter