Hallo Leute,
kann mir jemand kurz erläutern wie die Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer (ab 2001) nach §35 EStG funktioniert? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein und welchen Sinn macht diese Vorschrift?
Gruß Markus
Hallo Leute,
kann mir jemand kurz erläutern wie die Gewerbesteueranrechnung auf die Einkommensteuer (ab 2001) nach §35 EStG funktioniert? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein und welchen Sinn macht diese Vorschrift?
Gruß Markus
Der § 35 EStG ersetzt den bis 2000 geltenden § 32c EStG. Dieser hatte zuletzt eine Ermäßigung der ESt zur Folge, soweit der Anteil gewerbl.Einkünfte am zvE mindestens DM 84.834 betrug.
§35 EStG besagt, dass die tarifl. ESt sich ermäßigt, soweit sie anteilig auf im zvE enthaltene gewerbl. Einkünfte entfällt.
Die Ermäßigung beträgt bei Einkünften i.S. § 15 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG das 1,8fache des festgesetzten GewSt-Messbetrages.
Bei Mitunternehmerschaft entsprechend anteilig ( der Gewinnbeteiligung ).
Der wesentliche Unterscheid ist hierbei, dass unabhängig von der Höhe der gewerbl. Einkünfte eine ESt-Ermäßigung zustande kommt.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Grüße
Björn
Hallo Björn,
ich habe noch zwei kleine Ergänzungen eingefügt die man nicht unterschlagen sollte. Sonst würden sich alle Personengesellschaften freuen und das FiAmt wäre Arbeitslos
))
Der § 35 EStG ersetzt den bis 2000 geltenden § 32c EStG.
Dieser hatte zuletzt eine Ermäßigung der ESt zur Folge, soweit
der Anteil gewerbl.Einkünfte am zvE mindestens DM 84.834
betrug.§35 EStG besagt, dass die tarifl. ESt sich ermäßigt, soweit
sie anteilig auf im zvE enthaltene gewerbl. Einkünfte
entfällt.Die Ermäßigung beträgt bei Einkünften i.S. § 15 Abs.1 S.1 Nr.1
EStG das 1,8fache des festgesetzten GewSt-Messbetrages.
und davon 5%
Bei Mitunternehmerschaft entsprechend anteilig ( der
Gewinnbeteiligung ).Der wesentliche Unterscheid ist hierbei, dass unabhängig von
der Höhe der gewerbl. Einkünfte eine ESt-Ermäßigung zustande
kommt.
und das Firmen mit einem ca. Hebesatz von 360 keine Gewerbesteuer bezahlen müßen.
Hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Grüße
Björn
Gruß
Friedrich
Besten Dank.
Markus
Hallo Friedrich,
nur noch zwei, drei Anmerkungen:
Es bleibt dabei, die ESt-Ermäßigung beträgt das 1,8fache des GewSt-Meßbetrages. Nicht mehr und nicht weniger. Du hast unten geschrieben „und davon 5%“. Das ist nicht korrekt, dieser Wert dürfte aus der GewSt-Staffelung stammen und ist zwar bei der Ermittlung des GewSt-M. relevant danach jedoch nicht mehr.
Die These, dass durch die Anrechnung auf die ESt keine GewSt mehr zu zahlen ist, ist natürlich nicht richtig. Die GewSt wird festgesetzt, ist zu bezahlen und als BA abzugsfähig. Die zweite These, dass durch die Anrechnung - bei einem Hebesatz von ca. 360% ein wirtschaftlicher Ausgleich stattfindet, ist ebenfalls so nicht zu verallgemeinern. Bitte prüfe mal meine Berechnung und sag´ mir Bescheid.
www.dethlefs-sylt.com/files/2001_35estg.xls
Grüße aus dem Norden
Björn
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
falsche url. hier die richtige… sorry
Hallo Friedrich,
nur noch zwei, drei Anmerkungen:
Es bleibt dabei, die ESt-Ermäßigung beträgt das 1,8fache des
GewSt-Meßbetrages. Nicht mehr und nicht weniger. Du hast
unten geschrieben „und davon 5%“. Das ist nicht korrekt,
dieser Wert dürfte aus der GewSt-Staffelung stammen und ist
zwar bei der Ermittlung des GewSt-M. relevant danach jedoch
nicht mehr.
Ja Du hast wahrscheinlich schon recht. Wir haben es halt auf die einfache Art gelernt.
Die These, dass durch die Anrechnung auf die ESt keine GewSt
mehr zu zahlen ist, ist natürlich nicht richtig. Die GewSt
wird festgesetzt, ist zu bezahlen und als BA abzugsfähig. Die
zweite These, dass durch die Anrechnung - bei einem Hebesatz
von ca. 360% ein wirtschaftlicher Ausgleich stattfindet, ist
ebenfalls so nicht zu verallgemeinern. Bitte prüfe mal meine
Berechnung und sag´ mir Bescheid.
Nun diese Informationen habe ich auf offiziellen Seiten (IHK-Mitteilungen) erhalten. Gilt aber nur für Personengesellschaften.
www.dethlefs-sylt.com/files/2001_35estg.xls
Grüße aus dem Norden
Björn
Grüße aus dem Süden
Friedrich