Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Ein Fallbsp.:
Die Kinder A, B und C erben von ihrem Onkel O gemeinsam einen Betrag von 1,4 Millionen DM. Sie teilen gerecht. Wie hoch ist die Erbschaftssteuer? Wie sind die Freibeträge? Was gibt es sonst noch zu beachten?
Danke
Eismann

Hallo Joachim,

es sieht so aus. Der Erwerb von Todeswegen unterliegt der ErbSt. Die Erbschaft beträgt 1,4 Mio. DM, d.h. der steuerliche Erwerb beträgt jeweils 1/3 hiervon, also DM 466.666. Die Bewertung erfolgt nach dem BewG, ich gehe davon aus, dass es sich um Barvermögen handelt und nicht um Grundstücke, Kapitalforderungen o.ä.

Die Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern sind in die Steuerklasse II einzuordnen ( § 15 Abs.1 ErbStG ). Das bedeutet, die günstigere StKlasse II kommt dann zur Anwendung, wenn O. der Bruder von Eurer/Eurem Mutter/Vater war. Ist O. hingegen nicht Bruder Eurer Mutter/Vater, sondern der Angeheiratete , dann landet Ihr in der Steuerklasse III.

Die Steuersätze betragen nach § 19 ErbStG:-100TDM, 12% -500TDM, 17% -1000TDM, 22%

Vom Nachlaß sind noch diverse Nachlaßverbindlichkeiten abzuziehen, also die vom Erblasser herrührenden Schulden, Verbindl.aus Vermächtnissen, Kosten der Bestattung, Kosten der Abwicklung, Regelung u. Verteilung des Nachlasses. Für Kosten i.S. §10 Abs.5 Nr.3 ErbStG werden 25TDM ohne Nachweis abgezogen.

Da womöglich keine Tante mehr existiert, sind u.U. Besonderheiten noch beachten, z.B. § 6 ErbStG Vor-u.Nacherbschaft.

Ist kompliziert, die Grunddaten hast Du nun. Am besten, Ihr wendet Euch an einen Steuerberater.

Grüße

Björn

Vo:Ein Fallbsp.:

Die Kinder A, B und C erben von ihrem Onkel O gemeinsam einen
Betrag von 1,4 Millionen DM. Sie teilen gerecht. Wie hoch ist
die Erbschaftssteuer? Wie sind die Freibeträge? Was gibt es
sonst noch zu beachten?