'alte' 10 e Abschreibung und Eigenheimzulage

Meine Frau und ich nutzen seit 1994 die Abschreibung für eigengenutzte Immobilien, 10 e. D. h. wir bekommen bis einschl. 2001 noch Steuererstattungen.
Dieses Jahr kaufe ich jedoch eine neue eigengenutzte Immobilie und kann dann die Eigenheimzulage nutzen (2. Objekt). Verliere ich dann ein Jahr? Oder kann ich im Jahr 2001 beides (10 e und Eigenheimzulage) nutzen? Oder kann ich dieses Jahr für das neue Objekt noch die 10 e und dann erst ab 2002 die Eigenheimzulage für das neue Objekt in Anspruch nehmen?

Hallo,
Ehegatten können die Eigenheimzulage für 2, jedoch nicht gleichzeitig für 2 in räumlichem Zusammenhang stehende Objekte in Anspruch nehmen. Zu der 2 Objekt Grenze gehören auch 10 e Objekte. Ein räumlicher Zusammenhang besteht dann, wenn die beiden Wohnungen durch geringfügige Baumaßnahmen zu einer Einheit verbunden werden können.
Falls die neue Wohnung nicht gerade über oder neben der alten liegt, können 10e und die Eigenheimzulage gleichzeitig und ungekürzt geltend gemacht werden.
Gleichzeitig Kinderzulage und Baukindergeld nach § 34 f EStG geht jedoch nicht. Man kann aber auf die weiter Inanspruchnahme von § 34 f zugunsten der Kinderzulage nach § 9 Abs 5 Eigenheimzulagegesetz verzichten.

Gruß
Cirwalda

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Im Überschneidungsjahr kann man 10 e und EigZul in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Habe ich in 1998 auch ohne Probleme bekommen.

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Im Überschneidungsjahr kann man 10 e und EigZul in Anspruch
nehmen, wenn die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Habe
ich in 1998 auch ohne Probleme bekommen.

Zum Verständnis:
Du hast also am 31.12.98 nicht mehr in deinem 10 e-Objekt gewohnt und es stand auch nicht mehr in eurem Besitz?

Joachim

Hallo Joachim,
genau so hat es sich verhalten:

Verkauf des alten Objektes zum 1. Mai 1998
Erwerb des neuen Objektes zum 1. Mai 1998

Voraussetzung für die EigZul ist nur 1 Tag Selbstnutzung im Anspruchsjahr.
ciao
Cadde