Hi
ich habe h eute einen Schrieb vom Finanzamt erhalten wegen meiner Steuererklärung für 1997-1999. In der Zeit war ich aber im Ausland und habe dort alles versteuert. Ich war auch in D nicht gemeldet. Wieso schicken die mir das?
Ich dachte immer mann muss die Erklärung innerhalb von zwei Jahren machen.
Und wie ist das, wenn ich im Ausland (Luxemburg, Singapur) lebe und versteuert werde? Muss ich da hier nochmal Steuern bezahlen?
Danke
Kay
Hi
ich habe h eute einen Schrieb vom Finanzamt erhalten wegen
meiner Steuererklärung für 1997-1999. In der Zeit war ich aber
im Ausland und habe dort alles versteuert. Ich war auch in D
nicht gemeldet.
Wieso schicken die mir das?
die schicken dir das automatisch.
wenn du aber abgemeldet warst und dich NUR im ausland aufgehalten hast, dann brauchst du hier keine steuern zu zahlen.
die sind ja dann im ausland entstanden - oder ?
aber du solltest dies dem fa mitteilen, sonst machst du denen unnoetige arbeit. und die wissen ja nicht, dass du abwesend warst.
Ich dachte immer mann muss die Erklärung innerhalb von zwei
Jahren machen.
frist ist ende mai des folgejahres, kann aber auf antrag
verlaengert werden, meistens bis oktober. oder noch laenger.
Und wie ist das, wenn ich im Ausland (Luxemburg, Singapur)
lebe und versteuert werde? Muss ich da hier nochmal Steuern
bezahlen?
grundsaetzlich nicht, aber das befreit dich nicht von der pflicht zur abgabe einer steuererklaerung. eine steuererklaerung, die dann alerdings ins leere laeuft - sofern du hier ueberhaupt nicht gemeldet warst, auch nicht mit zweitwohnung.
solltest du hier gemeldet gewesen sein - hast du gelitten.
dann musst du hier alle steuern abgeben, allerdings werden dir
gezahlte steuern im ausland angerechnet, sofern ein doppelbescheuertabkommen existiert.
bei finanzanlagen/zinseinnahmen sieht die sache etwas anders aus.
gruss - digi, dem das alles auch passiert ist.