Splittingvorteil auch für 'wilde Ehen'?

Soeben per Newsletter erfahren:

„Paare mit Trauschein, die zusammenveranlagt werden, kennen
die Segnungen des Splittingtarifs. Dabei wird das zu
versteuernde Einkommen beider Ehegatten halbiert, die
Steuer nach der Grundtabelle berechnet und anschließend
verdoppelt. Je unterschiedlicher die Einkommen beider
Ehepartner ausfallen, um so höher ist der Steuervorteil.“

Interessante weitere Info’s für diejenigen, die sich bei „wilde Ehen“ angesprochen fühlen und sich über die Steuer-Ungerechtigkeit in dieser Sache ärgern, unter:
http://www.steuer-sparbuch.de/de/arbn/content798.cfm

Ball flach halten
Die Ersparnis durch den Splittingtarif beträgt max. 8.000 DM (bei Erreichen des Höchststeuersatzes!!!). Ich denke mit solchen Peanuts läßt sich die Previligierung eines Verfassungsinstituts (die Ehe) so gerade noch rechtfertigen.

In Sachen Steuerungerechtigkeit gibt’s wesentlich größere Kaliber als den Splittingtarif, für die es sich lohnt, Adrenalin zu vergeuden.

hi,

wie raul schon schreibt, interessanter als der tarif ist die mgl. innerhalb eines jahres negative einkünfte begrenzt unter den ehegatten zu verrechnen… da kann man durchaus mehr steuern sparen als ein single, der nur den vor/rücktragen kann…
da hat man die ersparnis quasie nicht im gleichen jahr!

gruss

showbee