Spekulationsfirst bei aktien, first in first out?

folgende frage plagt mich.
wenn ich eine aktie zweimal gekauft habe für den ersten kauf ist die spekufrist bereits abgelaufen für den zweiten kauf noch nicht, wenn ich nun einen teil der aktien verkaufe verkaufe ich dann die aktien für die die spekulationsfrist abgelaufen ist?
danke im voraus

Hier kannst du fündig werden, da die Angelegenheit selbst höchstrichterlich nicht ganz so klar ist:

http://finanzen.focus.de/D/DS/DSE/DSE23/dse23.htm

Gruß
C.T.

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Hallo Matthias,

auch wenn die Gerichte sich lange Zeit uneinig waren, geht man heute davon aus, daß die ältesten Aktien (die, bei denen die Spekufrist abgelaufen ist) zuerst veräußert werden. Alles andere wäre unlogisch und würde kaufmännischem Handeln widersprechen.

Gruß Dirk

Hi Dirk,

daß die ältesten Aktien (die, bei denen die

Spekufrist abgelaufen ist) zuerst veräußert werden. Alles
andere wäre unlogisch und würde kaufmännischem Handeln
widersprechen.

sorry, diese Aussage ist Unfug, weil nur einseitig gedacht: denn dies gilt nur, wenn die Aktien mit Gewinn veräußert werden. Bei Verlusten ist es kaufmännischer Schwachsinn, diejenigen zu verkaufen, dessen Spekulationsfrist abgelaufen sind und die man von daher nicht mehr steuermindernd ansetzen kann.
Gruß
Kai

Hallo Kai,

soweit ich mich entsinne, lautete der Text (kein Urteil, sondern eine Anweisung an die Finanzbehörden) sinngemäß: „Es ist die für den Aktionär günstigere Variante zu wählen“. Gewinn oder Verlust wurden nicht ausdrücklich erwähnt.

Allerdings verstehe ich die Logik Deiner Aussage nicht: Wieso sollen Aktien, deren Spekufrist abgelaufen ist und die jetzt beim Verkauf einen niedrigeren Tageskurs als den Kaufkurs haben, nicht steuermindernd abgesetzt werden dürfen?

Gruß Dirk

Hi Dirk,
Gewinne, die nach der Süpekulationsfrist erwirtschaftet werden, sind steuerfrei. Deswegen gilt umgekehrt analog, dass Verluste, die nach Spekulationsfrist erwirtschaftet werden, auch nicht steuermindernd abgesetzt werden können.
Deswegen: Verlustbringende Aktien vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen, gewinnbringende möglichst über das Jahr „schleppen“.
Gruß
Kai

Hallo Kai,

Denkfehler meinerseits, alles klar.

Gruß Dirk

die Auffassung der Finanzverwaltung
Hallo,

ob noch ein entsprechendes Verfahren anhängig ist, wüßte ich spontan nicht, allerdings kann Dir das egal sein, weil Dir die Finanzverwaltung (zumindest die von NRW) bei einem Sammeldepots größtmögliche Freiheit läßt. Lifo kannst Du vergessen, dem wurde eine Absage erteilt. Letztendlich kannst Du selbst bestimmen, welche Aktien als verkauft gelten, es muß nur logisch sein.
Beispiel:
50+50 Aktien gekauft, wenn Du jetzt 60 verkaufst, müssen mind. 10 aus dem Altbestand sein, wenn Du 40 verkaufst, können die sowohl alter als auch neuer Bestand sein. Je nachdem, ob Du mit Verlust oder Gewinn verkaufst, kannst Du wählen, woher die jetzt stammen (gilt natürlich nur für Sammeldepots).

Alles klar?

Gruß,
Raúl