ich habe mich als Unternehmensberater selbständig gemacht. Jetzt habe ich mir einen Firmenwagen zugelegt und möchte natürlich die Kosten für den Wagen geltend machen.
Jetzt wird der Wagen auch ab und zu privat genutzt. Bei Arbeitnehmern ist das ja steuerlich geregelt: entweder wird akkribisch ein Fahrtenbuch geführt und dann der „geldwerte Vorteil“ ausgerechnet. Oder es wird nach der 1%-Methode vorgegangen.
Da ich aber kein Arbeitnehmer bin, sondern Selbständig, möchte ich erfahren, was ich tun muß, um die privaten Fahrten von den Firmenwagenkosten abzuziehen. Reicht es, wenn ich eine Liste führe, in denen die privaten Fahren eingetragen sind? Oder muß ich wie ein Arbeitnehmer ein komplettes Fahrtenbuch führen, in denen sowohl private als auch geschäftliche Fahrten aufgeführt sind. Dies wäre sehr lästig, weil die privaten Fahrten ja nur in Ausnahmefällen stattfinden und keinesfalls vorwiegend.
…oder zweiten PRIVATwagen,
dann kann das fa nicht argumentieren,
du seiest mit dem firmenwagen privat gefahren.
denn du hast ja zu dem zweck den privaten,
und das firmenauto ist dir privat sowieso zu teuer…
gruss - digi
…oder zweiten PRIVATwagen,
dann kann das fa nicht argumentieren,
du seiest mit dem firmenwagen privat gefahren.
denn du hast ja zu dem zweck den privaten,
und das firmenauto ist dir privat sowieso zu teuer…
Dieser Sachverhalt ist lebensfremd, weil man mit einem Fahrzeug keine Umwege fährt (z.B. von einer Dienstreise erst nach Hause und dann in den privaten Pkw umsteigen, um eine private Fahrt zu erledigen, die eigentlich auf dem Weg der Dienstreise lag), nur um Privates von Betrieblichem zu trennen. Es gibt hierzu auch einen Erlaß, der die FÄ anweist, solch einem Vortrag nur in besonderen Ausnahmefällen Glauben zu schenken.
Dieser Sachverhalt ist lebensfremd, weil man mit einem
Fahrzeug keine Umwege fährt (z.B. von einer Dienstreise erst
nach Hause und dann in den privaten Pkw umsteigen, um eine
private Fahrt zu erledigen, die eigentlich auf dem Weg der
Dienstreise lag), nur um Privates von Betrieblichem zu
trennen. Es gibt hierzu auch einen Erlaß, der die FÄ anweist,
solch einem Vortrag nur in besonderen Ausnahmefällen Glauben
zu schenken.
Raúl
mag schon sein.
aber zuerst mal muessten sie es beweisen.
und ob er SO lebensfremd ist, weiss ich nicht.
wenn ich bspw um 02:00 nachts von saarbruecken kommend
in hannover zu hause einschlage, glaube ich kaum,
dass ich da noch einen umweg ueber das naechste einkaufszentrum
bspw machen wuerde.
die sachen (lebensmittel bspw) hat meine holde laengst tagsueber mit dem privatauto erledigt. sie MUSSTE es sogar erledigen;
denn um zwei uhr nachts sind die meisten geachaefte schon
geschlossen.
Dieser Sachverhalt ist lebensfremd, weil man mit einem
Fahrzeug keine Umwege fährt (z.B. von einer Dienstreise erst
nach Hause und dann in den privaten Pkw umsteigen, um eine
private Fahrt zu erledigen, die eigentlich auf dem Weg der
Dienstreise lag), nur um Privates von Betrieblichem zu
trennen. Es gibt hierzu auch einen Erlaß, der die FÄ anweist,
solch einem Vortrag nur in besonderen Ausnahmefällen Glauben
zu schenken.
und halt, halt halt.
ich spreche NICHT von einem firmenauto,
dass ich privat nutzen werde, sondern
NUR von eimem PRIVATAUTO, das dann auch
privat genutzt wird.
das firmenauto bleibt ganz aussen vor.
grus - digi
du vergisst den wichtigsten punkt, wenn du mit dem betriebsfahrzeug von der wohnung zur arbeit faehrst, ist das schon eine privatfahrt. nun ist eine private nutzung schlecht zu widerlegen, weil man ja bestimmt nicht immer mit dem privat-kfz von whg.–>arbeit fährt und die dienstfahrten nur mit dem anderen kfz erledigt. raul hat da schon recht und ich kenne auch ein paar beispiele.
aber: was hindert es dich denn, ein fahrtenbuch zu führen. weist du halt mit dem dienstwagen einen privatanteil von 5% aus …
mag schon sein.
aber zuerst mal muessten sie es beweisen.
No, für abzugsfähige Ausgaben trifft den Steuerzahler die Beweislast, d.h., das Finanzamt muß nicht Dir nachweisen, daß Kosten privat veranlaßt sind, sondern DU mußt dem Finanzamt nachweisen, daß Deine Kosten betrieblich verursacht waren und bei einem Sachverhalt, der der Lebenserfahrung widerspricht (ein Auto nur privat, das andere nur betrieblich) trifft den Steuerzahler sogar eine erhöhte Beweispflicht. Mit gut Zureden ist es dann nicht mehr getan.
und ob er SO lebensfremd ist, weiss ich nicht.
wenn ich bspw um 02:00 nachts von saarbruecken kommend
in hannover zu hause einschlage, glaube ich kaum,
dass ich da noch einen umweg ueber das naechste
einkaufszentrum
bspw machen wuerde.
die sachen (lebensmittel bspw) hat meine holde laengst
tagsueber mit dem privatauto erledigt. sie MUSSTE es sogar
erledigen;
denn um zwei uhr nachts sind die meisten geachaefte schon
geschlossen.
Stimmt, aber am Wochenende fahrt Ihr (mit Kindern?) wohl kaum in der kleinen, unbequemen Nuckelpinne von Mama zu Tante Erna oder zum Opernball sondern mit dem schnittigen, betrieblichen Schlitten.
du vergisst den wichtigsten punkt, wenn du mit dem
betriebsfahrzeug von der wohnung zur arbeit faehrst, ist das
schon eine privatfahrt. nun ist eine private nutzung schlecht
zu widerlegen, weil man ja bestimmt nicht immer mit dem
privat-kfz von whg.–>arbeit fährt und die dienstfahrten
nur mit dem anderen kfz erledigt. raul hat da schon recht und
ich kenne auch ein paar beispiele.
aber: was hindert es dich denn, ein fahrtenbuch zu führen.
weist du halt mit dem dienstwagen einen privatanteil von 5%
aus …
ich fahre mit meinem (firmen)auto WIRKLICH nicht privat. NIE.
ich hab garnicht mal die zeit dazu.
ein fahrtenbich werde ich einfach deswegen schon nicht fuehren.
allerdings reiseberichte werden maschinnell erstellt.
und daraus ergeben sich auch die fahrten.
die 1…5% klausel wird jedenfalls auch ins leere laufen,
einfach weil ich bei rund 90.000km/jahr wohl kaum die
realistische chance (und auch noch absicht) habe,
privat durch die gegend zu gondeln.
das ganze hab ich schon mal vor 15 jahren durchexerziert.
mag schon sein.
aber zuerst mal muessten sie es beweisen.
No, für abzugsfähige Ausgaben trifft den Steuerzahler die
Beweislast, d.h., das Finanzamt muß nicht Dir nachweisen, daß
Kosten privat veranlaßt sind, sondern DU mußt dem Finanzamt
nachweisen, daß Deine Kosten betrieblich verursacht waren und
bei einem Sachverhalt, der der Lebenserfahrung widerspricht
(ein Auto nur privat, das andere nur betrieblich) trifft den
Steuerzahler sogar eine erhöhte Beweispflicht. Mit gut Zureden
ist es dann nicht mehr getan.
das habe ich vor rund 15 jahren alles schon mal durchgekaspert…
und wieso soll das der lebenserfahrung widersprechen?
es widerspricht vielleicht der annahme des fa’s,
aber das heisst noch lange nicht, dass sie damit automatisch
immer richtig liegen muessen.
ich koente ja auch beide autos durchaus auch NUR dienstlich einsetzen und dann bei beiden davon einen betrag pauschal versteuern - was natuerlich die umgekehrte weisheit waere.
und ob er SO lebensfremd ist, weiss ich nicht.
wenn ich bspw um 02:00 nachts von saarbruecken kommend
in hannover zu hause einschlage, glaube ich kaum,
dass ich da noch einen umweg ueber das naechste
einkaufszentrum
bspw machen wuerde.
die sachen (lebensmittel bspw) hat meine holde laengst
tagsueber mit dem privatauto erledigt. sie MUSSTE es sogar
erledigen;
denn um zwei uhr nachts sind die meisten geachaefte schon
geschlossen.
Stimmt, aber am Wochenende fahrt Ihr (mit Kindern?) wohl kaum
in der kleinen, unbequemen Nuckelpinne von Mama zu Tante Erna
oder zum Opernball sondern mit dem schnittigen, betrieblichen
Schlitten.
nein, dafuer haben wir unseren vw/allstar.
und NUR DER wird strikt privat genutzt.
falls dazu ueberhaupt die zeit dazu
und das interesse daran vorhanden ist.