Re: Besteuerung von Ehepartnern
Auf den Finanzhaushalt wird eine Zusammenveranlagung zwei gleichgeschlechtlicher Lebenspartner wohl keine nennenswerte Auswirkung haben. Im Gegensatz zur konventionellen Ehe werden wohl die meisten Homo-Ehen keine nachhaltigen Einbußen beim Einkommen aufgrund von Kindeserziehung etc. haben. Ich schätze mal, dass beide Partner weiterhin ihrer Einkunftserzielung nachgehen werden. Vorausgesetzt, dass die Einkünfte in etwa gleich hoch sind, verändert sich die gemeinsame Steuerbelastung auch nicht, z.B. beide sind Bezieher von Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit: Steuerklasse vor Heirat: I und I, nach Heirat: IV und IV.
Die Splittingvorteil kommt nur dann zum Tragen, wenn sich Bezieher von deutlich unterschiedlich hohen Einkünften verheiraten.
Ein anderer Fall, der ja immerhin denkbar ist: Wie bei Mann und Frau, könnte sich ja einer auf Kosten eigenen Einkommens um die Hauswirtschaft kümmern ( ohne Kinder aber eher unwahrscheinlich ), der andere geht weiter seinem entsprechend hoch dotierten Beruf/Tätigkeit nach. Und schon hätten wir eine Steuerersparnis aufgrund des Splittingtarifes.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]