Besteuerung von Ehepartnern

Huhu Wissende,

sorry wenn ich wirklich dumm frage aber in einem anderen Brett wird gerade darüber heiss diskutiert: Wird die sogenannte „Homoehe“ durch die Möglichkeit der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung der Partner nennenswerte Auswirkungen auf die Steuereinnahmen Deutschlands haben?

Bisher war ich immer der Meinung (als Lediger), die steuerlichen Vorteile in der kinderlosen Ehe seien zu vernachlässigen, vor allem wenn beide Partner berufstätig sind…

Vielen Dank im Voraus für Eure Aufklärung

Rolf

Auf den Finanzhaushalt wird eine Zusammenveranlagung zwei gleichgeschlechtlicher Lebenspartner wohl keine nennenswerte Auswirkung haben. Im Gegensatz zur konventionellen Ehe werden wohl die meisten Homo-Ehen keine nachhaltigen Einbußen beim Einkommen aufgrund von Kindeserziehung etc. haben. Ich schätze mal, dass beide Partner weiterhin ihrer Einkunftserzielung nachgehen werden. Vorausgesetzt, dass die Einkünfte in etwa gleich hoch sind, verändert sich die gemeinsame Steuerbelastung auch nicht, z.B. beide sind Bezieher von Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit: Steuerklasse vor Heirat: I und I, nach Heirat: IV und IV.
Die Splittingvorteil kommt nur dann zum Tragen, wenn sich Bezieher von deutlich unterschiedlich hohen Einkünften verheiraten.

Ein anderer Fall, der ja immerhin denkbar ist: Wie bei Mann und Frau, könnte sich ja einer auf Kosten eigenen Einkommens um die Hauswirtschaft kümmern ( ohne Kinder aber eher unwahrscheinlich ), der andere geht weiter seinem entsprechend hoch dotierten Beruf/Tätigkeit nach. Und schon hätten wir eine Steuerersparnis aufgrund des Splittingtarifes.

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