Hallo,
soviel ich weiß, gibt es einen Freibetrag
von 2400 DM (oder ist er schon abgeschafft?)
für z. B. VHS Dozenten.
Gibt es diesen auch für selbständige Freiberufler? Wie sieht die Verechnung bei höheren Ausgaben als Einnahmen aus?
Danke für die Hilfe
Thomas
Den Freibetrag gibt es nur, wenn man von einem gemeinnützigen o.ä. Verein Honorar erhält.
Als Faustformel gilt: Wären Spenden an diese Einrichtung steuerlich absetzbar, gibt es den Freibetrag von DM 2.400.-.
Ansonsten kann man bei freiberuflicher Tätigkeit eine Ausgabenpauschale von 10% der Einnahmen geltend machen, wenn man nicht höhere Ausgaben nachweist.
Gruß
Peter
soweit ich weiß, ist der Freibetrag, der eine Aufwandsentschädigung darstellt, schon vor vielen Jahren abgeschafft worden. Zumindest bekomme ich für mein VHS-Honorar nichts vom FiMI gespendet. Bei Freiberuflern kommt es darauf an, welchen Job Du hast. Es gibt Sonderregelung zB. für Journalisten (steht im Gesetz). Aber auch nicht mehr lange - wird/ist ggf. gestrichen.
Cu Klaus
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soweit ich weiß, ist der Freibetrag, der
eine Aufwandsentschädigung darstellt,
schon vor vielen Jahren abgeschafft
worden.
Cu Klaus
Siehe § 3 Nr. 26 EStG in der Fassung vom 16. April 1997; zuletzt geändert durch das
Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2001 v. 24.03.1999 :
Er steht noch drin!
MfG
Undine
Der § 3 Nr. 26 EStG gilt für nebenberufliche Tätigkeiten im Dienst oder Auftrag einer inl. jur. Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung (steuerbefreite Körperschaften, die ausschliesslich mildtätig etc. tätig sind).
Dabei handelt es sich um Aufwandsentschädigungen und nicht um Einnahmen.
M.f.G
Undine
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