der Gewinn (Verlust) wird in die Anlage GSE (Vorderseite) in die Kennziffer 10 eingetragen.
Deine Tätigkeit als studentische Hilfskraft kann zweierlei sein:
wenn auf Lohnsteuerkarte, dann die Werte der Lohnsteuerkarte auf die Anlage N übertragen
wenn auf Honorarbasis, dann auf die Rückseite der Anlage GSE, bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit
Hallo Sascha,
so schlimm ist das nicht. Du machst eine Einnahme- Überschußbesteuerung. Dazu führst Du z. B. in einer Excel-Tabelle eine Seite Einnahmen mit Datum, netto, MWST, brutto, Bezeichnung, Rechnung-Nummer. In einer weiteren Seite ähnlich für Ausgaben.
Die Mehrwersteuer Ein gegen Aus wird verrechnet. Hast Du mehr Einnahmen als Ausgaben, so must Du den Betrag ans Finanzamt überweisen. Hast Du mehr Ausgaben, so bekommst Du den Differenz-Betrag vom Finanzamt. Nach einiger Zeit muß Deine Firma jedoch Gewinn abwerfen. Besonderheiten sind noch Abschreibungszeiten für höherwertige Wirtschaftgüter (glaube über 800,–) hier muß der Gesamtanschaffungswert über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Nicht jedoch die anteilige Mehrwertsteuer.
Das Ganze wird in einem Formular „Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb“ der restlichen Steuererklärung beigelegt.
Alles ohne Gewähr und weiterer steuerlicher Rat ist sicher hilfreich.
Gruß
Bernd http://www.edv-bueroservice.de
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