Tauschhandel

Hallo Ihrs,

Wie bei etlichen Autoren der Finanzwelt zu lesen ist, werden nicht unerhebliche Teile der weltweiten Umsätze in Form von Tauschhandel abgewickelt (z.B. CocaCola nach Russland und Wodka zurück).
Es würde mich interessieren, wie das fiskalisch im Hinblick auf die diversen Steuerarten behandelt wird und wie sich die Tauschgeschäfte in den Bilanzen der Firmen ausdrücken.

Wäre schön, wenn jemand Bescheid wüsste, danke.

Grüsse Gundel

Hallo!

Kurz gesagt: Bei einem Tausch besteht die Gegenleistung für die eigene Lieferung anstelle von Zahlungsmitteln in anderen Vermögensgegenständen. Nennenswerte Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung ergeben sich daher m. E. nicht: Natürlich fallen Kursdifferenzen weg, dafür unterliegen die erhaltenen Waren gewissen Wertschwankungen in Abhängigkeit von jeweiligen Absatzmarkt, die sich ggf. durch Abwertungen auswirken können. Rechnungslegung wie üblich, da die Zahlungsweise hier keine Rolle spielt.

Ertragsteuern:
Bewertung der Lieferung mit Marktwert (=brutto!) auf dem Absatzmarkt, das ist der Wert der Gegenleistung. Die erhaltenen Waren sind mit Anschaffungskosten anzusetzen, das ist der vorgenannte Wert der Lieferung (abzüglich evtl. angefallener USt/ EUSt/ ErwSt). Letztlich ergibt sich daraus der Nettoerlös.

Umsatzsteuer:
Abgesehen von der Steuerbefreiung für Ausfuhren bzw. für innergemeinschaftliche Lieferungen wird die Steuer nach dem Wert der erhaltenen Waren bemessen (=brutto!).

Zuzahlungen sind jeweils nach allgemeinen Grundsätzen zu berücksichtigen (Erhöhung bzw. Minderung des jeweiligen Erlöses, Erhöhung bzw. Minderung der jeweiligen USt).

Ciao!
Nemo