Ehesplitting im Ausland

Folgendes Problem:
Ich lebe mit meiner Frau in den USA, wir sind aber beide Deutsche. Sie hat einen Arbeitsvertrag mit einer deutschen Firma in Deutschland, wird also auch nach deutschem Recht besteuert. Ich werde mir in den USA einen Job suchen und dann nach amerikanischem Recht besteuert. In Deutschland haben wir Ehegattensplitting und meine mich liebende macht dort natürlich auch ihre Steuererklärung. Was ist dann mit meinen Einkünften in ihrer Erklärung??? Die dürften doch in Deutschland nicht besteuert werden oder? Und was ist umgekehrt mit ihren Einkünften in meiner amerikanischen Steuererklärung? Steuerberater aller Länder, vereinigt Euch!!!

etwas durcheinander
1)
Wie kommt Ihr in D zu einer Zusammenveranlagung? Habt Ihr in D einen zweiten Wohnsitz oder redest Du vom Wegzugsjahr???

Wenn Deine Frau in den USA lebt (und dann wahrscheinlich auch da arbeitet) und von einer deutschen „Firma“ also nicht aus der öffentlichen Hand bezahlt wird, warum soll sie in D versteuert werden? In D gibt es -anders als in den USA - keine Besteuerung wegen einer Staatsangehörigkeit!

Auf Deine weiteren Fragen zu antworten macht erst Sinn, wenn Du die o.g. Punkte aufklärst.

Gruß,
Raúl

Hallo!

Abgesehen davon, dass ich grds. meinem Vorredner nur beipflichten kann, mal etwas Allgemeines:

  1. Unbegrenzte Steuerpflicht idR nur bei Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland (§§8,9AO) = fehlt mindestens bei Dir!
  2. Nur unbegrenzt steuerpflichtige Ehegatten können ZusVlg wählen (§§26bEStG) = unmöglich mangels unbegrenzter Steuerpflicht.

Daher viele offene „???“…
Ciao!
Nemo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wie kommt Ihr in D zu einer Zusammenveranlagung? Habt Ihr in D
einen zweiten Wohnsitz oder redest Du vom Wegzugsjahr???

Nein, wir haben beide den Hauptwohnsitz in Deutschland, laut Aussage der Einwohnermeldeämter ist das ok, auch wenn wir uns dauerhaft im Ausland aufhalten.

Wenn Deine Frau in den USA lebt (und dann wahrscheinlich auch
da arbeitet) und von einer deutschen „Firma“ also nicht aus
der öffentlichen Hand bezahlt wird, warum soll sie in D
versteuert werden? In D gibt es -anders als in den USA - keine
Besteuerung wegen einer Staatsangehörigkeit!

s. o. Hauptwohnsitz ist Deutschland.
Ich hoffe es hilft!!
Grüssle aus Loveland
Ralph

etwas mehr Info wäre besser

Nein, wir haben beide den Hauptwohnsitz in Deutschland, laut
Aussage der Einwohnermeldeämter ist das ok, auch wenn wir uns
dauerhaft im Ausland aufhalten.

Wenn Ihr in D auch aus steuerlicher Sicht (Eintragung beim Meldeamt hat für Steuern keine Bedeutung) einen Wohnsitz habt, also über eine EIGENE Wohnung verfügt, die Ihr regelmäßig nutzt, dann könnt Ihr in D tatsächlich die Zusammenveranlagung beantragen. Die Frage ist nur…wofür?

Der Arbeitslohn Deiner Frau ist nicht in D sondern in den USA steuerpflichtig und wenn Ihr das dem IRS noch nicht mitgeteilt habt, dann würde ich mich etwas beeilen, da die Amis in Sachen Steuern keinen Spaß verstehen. Der Arbeitslohn Deiner Ehefrau ist nicht etwa deshalb in D steuerpflichtig, weil der Arbeitgeber in D ansässig ist und Ihr noch (evtl.) einen (steuerlichen) Wohnsitz in D habt. Maßgeblich ist, daß die Arbeit in den USA ausgeübt wird und weitere Umstände hinzuztreten, die man - egal wie man sie dreht - zu einer Steuerpflicht in den USA führen (u.a. ein Wohnsitz in den USA, der aus steuerlicher Sicht wahrscheinlich auch Euer Erstwohnsitz ist - Melderecht ist wie gesagt wurst!).

s. o. Hauptwohnsitz ist Deutschland.

„Hauptwohnsitz“ aus steuerlicher Sicht ist etwas anderes als der nach Melderecht. Selbst wenn Ihr auch aus steuerlicher Sicht den Hauptwohnsitz in D haben solltet - woran ich wegen Deiner Angaben zweifle - bleibt das Gehalt der Ehefrau in den USA steuerpflichtig, da sie sich länger als 183 Tage im amerikanischen Steuerjahr in den USA zur Arbeitausübung aufgehalten hat. Vermutlich geht der Arbeitslohn der Ehefrau aber auch zu Lasten einer amerikanischen Betriebsstätte des deutschen Arbeitgebers oder ggf. arbeitet Deine Frau sogar für eine amerikanische Tochter des deutschen Arbeitgebers, die eine Gesellschaft nach amerikanischem Recht darstellt (z.B. Ltd. oder Corp.). Dann haben die USA sowieso das Besteuerungsrecht, egal wo der Hauptwohnsitz ist.

Ähnliches gilt für die Anstellung, die DU anstrebst. Nachdem was Du geschrieben hast (leider nicht ganz vollständig), hat der deutsche Fiskus mit Euch erst einmal nichts am Hut (es sei denn, Ihr habt noch andere Einkünfte, die Du bislang nicht erwähnt hast - z.B. aus der Vermietung eines in D belegenen Grundstücks).

Noch Fragen?

Greetings from Double-U-Upper-Valley,
Raúl

Nein, keine Fragen mehr. Vielen Dank für die Antworten!!
Gruessle, Ralph