Alternativen zur Gehaltserhöhung?

Wer kann mir Tipps geben, was man evtl. Alternativ zu einer Gehaltserhöhung ‚verlangen‘ kann.
Die Gehaltserhöhung zieht ja wieder einige Abgaben auch für den Arbeitgeber nach sich,
so daß aus 200 Mark schnell 400 Mark für den Arbeitgeber werden.
Welche Alternativen gibt es.
ich denke z.B. an die Erstattung der Fahrtkosten.

Vielen Dank für Tipps!!!

Grüße

Caro

Hallo Caro,

Du könntest die Erhöhung in eine Direktversicherung einzahlen lassen. Da sind nur pauschale Steuern von 15% (ist der Wert richtig, Experten?) drauf, also meist weniger als Dein persönlicher Steuersatz.

Gruß Kubi

Hallo Caro,

Du beabsichtigst, Dir anstatt einer Gehaltserhöhung einen Fahrtkostenzuschuss zu zahlen lassen. Die Wahl ist gut, allerdings sind hier 2 Varianten zu unterscheiden, beide haben unterschiedliche Behandlungen zur Folge.

  1. Zuschuss für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
    Der Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Du würdest so z.B. Deine Bus- oder Bahnfahrtkarten brutto für netto vom Arbeitgeber ersetzt bekommen. § 3 Nr. 34 EStG

  2. Zuschuss für Fahrten zwischen W.u.A. mit eigenem Kfz.
    Der Zuschuss ist nicht wie oben steuerfrei, er kann vom Arbeitgeber pauschal mit 15% der Lohnsteuer unterworfen werden, diese trägt dann der AG. Auch dieser Zuschuss ist sozialversicherungsfrei.

Im Ergebnis für den Arbeitnehmer also kein Unterschied. Für den AG fallen bei Nr.2 zusätzliche Lohnnebenkosten an.

Folge bei Nr.2: Die Aufwendungen für Fahrten W.u.A. können von Dir nicht mehr im Rahmen einer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, da die erhaltenen Zuschüsse die abziehbaren Werbungskosten mindern. § 40 Abs.2 S.2 EStG

Die Zahlung eines Zuschusses ist in jedem Fall dem steuerlichen Vorteil durch Werbungskosten vorzuziehen.

Weitere steuerfrei Einnahmen sind im § EStG geregelt. Hierzu sind aber nähere Angaben zu Deiner Person notwendig.

Hoffe, Dir geholfen zu haben. Kriege ich von Dir eventuell einen Bewertungspunkt ?

Björn

klitzeklitzekleine verbesserung …

Weitere steuerfrei Einnahmen sind im § 3 EStG geregelt. Hierzu
sind aber nähere Angaben zu Deiner Person notwendig.

die zahl 3 hast du verschluckt. deswegen wirds bestimmt keinen punkt geben :wink:

gruss

vom showbee

p.s. bekomme für die dümmsten beiträge punkte, für die richtig guten keine … so ist das eben!

Meines Wissens ist der Satz bei rund 21%. Wenn der Beitrag per Einmalzahlung geleistet wird, entfallen auch noch die Sozialabgaben. Steigert die Rendite erheblich!

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