Verfahrensrecht/-technik Organschaft KSt/GewSt

Hallo!

Bei einer anzuerkennenden Organschaft hinsichtlich KSt und GewSt werden die Werte für den Organträger jeweils per Mitteilung an das Finanzamt des Organträgers gesandt.

Frage:

a) Wird der Organgesellschaft parallel dazu eine Ausfertigung bekanntgegeben, und zwar:

  • bei der KSt eine Ausfertigung der Mitteilung MO bzw.
  • bei der GewSt der Ermittlung des Gewerbeertrags?

b) Wenn Frage a zu bejahen ist, handelt es sich hierbei jeweils um Grundlagenbescheide i.S.d. §175 AO - und ggf. auf welcher Rechtsgrundlage?

Danke im Voraus!

Ciao!
Nemo

…bitte, laßt mich nicht hängen!!!
Ist wirklich wichtig!
Danke!
Nemo

Hallo,

die Organgesellschaft kriegt ihre ganz normalen Steuerbescheide.

Der Organträger muss in seiner Steuererklärung die Werte sämtlicher Organgesellschaften erklären. Das Finanzamt wird diese Werte natürlich anhand von Kontrollmitteilungen überprüfen.

(:smile: Gruss

P.S. Soo ein furchtbarer Experte bin ich auch nicht, aber ich glaube an das, was ich poste. (:smile:)))