Einspruch gegen Steuerklärung und Aufschub

Ich habe Mitte Juli meinen Einkommenssteuerbescheid bekommen,
den ich gern anfechten möchte, da ein Bekannter meinte, ich hätte
viel mehr absetzen können. Jetzt will ich einen Antrag stellen,
daß ich eine neue geänderte Steuererklärung einreichen kann, und
daß mir Aufschub gewährt wird mit der Zahlung (oder muß ich in
jedem Fall am 22.8. (Frist) erstmal zahlen?).
Kann man diesen Antrag formlos stellen oder gibt es da wieder
spezielle Formulare, die man ausfüllen muß? Gibt es irgendwo
Mustertexte im Netz, in denen sich gleich auf die entsprechenden
Paragraphen berufen wird?

Danke,
Pit

Hallo!

Ich unterstelle, dass dein Bekannter keinen „Unsinn“ erzählt hat…

Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, binnen Monatsfrist den Steuerbescheid entweder durch „Einspruch“ anzufechten oder einen „Antrag auf schlichte Änderung“ zu stellen, in welchem Du mit entsprechender „Bezeichnung“ des Antrags deine Werbungskosten o. ä. nachträglich geltend machst. Wie Du schon sagtest, bewirken derartiger Anträge keinen Zahlungsaufschub, da es sich um Anträge zur Steuerfestsetzung handelt, die vom Erhebungsverfahren getrennt zu betrachten ist.

Hierzu musst Du einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ stellen, dem allerdings nicht stattgegeben werden muss. Das hängt gewissermaßen von der Qualität Deiner Einwendungen ab. Erscheinen sie berechtigt, wirst Du Erfolg haben, ansonsten nicht. Bei Erfolg wird Zahlungsaufschub (Aussetzung der Vollziehung) gewährt.

Ciao!
Nemo

Hallo!

Ich unterstelle, dass dein Bekannter keinen „Unsinn“ erzählt
hat…

Grundsätzlich hast Du die Möglichkeit, binnen Monatsfrist den
Steuerbescheid entweder durch „Einspruch“ anzufechten oder
einen „Antrag auf schlichte Änderung“ zu stellen, in welchem
Du mit entsprechender „Bezeichnung“ des Antrags deine
Werbungskosten o. ä. nachträglich geltend machst. Wie Du schon
sagtest, bewirken derartiger Anträge keinen Zahlungsaufschub,
da es sich um Anträge zur Steuerfestsetzung handelt, die vom
Erhebungsverfahren getrennt zu betrachten ist.

Dem ist nichts hinzuzufügen…

Hierzu musst Du einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“
stellen, dem allerdings nicht stattgegeben werden muss. Das
hängt gewissermaßen von der Qualität Deiner Einwendungen ab.
Erscheinen sie berechtigt, wirst Du Erfolg haben, ansonsten
nicht. Bei Erfolg wird Zahlungsaufschub (Aussetzung der
Vollziehung) gewährt.

… zu beachten ist jedoch, das AdV (Aussetzung der Vollziehung) nur bei Einlegung eines Einspruchs, nicht jedoch bei einem Antrag auf Änderung gewährt werden kann

HeWo

… Danke - hätte ich noch erwähnen sollen
…, weil die sogenannte AdV als Teil des Einspruchsverfahrens natürlich nicht für die Fehlerbereinigung außerhalb dieses Verfahrens gilt.

Ciao!
Nemo