Mein Arbeitgeber sagt, es gäbe eine Tarifrechtliche Richtline, die Ihn dazu zwingt Urlaubsgeld und Treueprämie zusammen auszuzahlen und Weihnachtsgeld im Dezember zu bezahlen.
Mein Finanzamt sagt, Ich dürfe mir selber aussuchen wann ich die bekomme, um Spitzensteuersätze zu vermeiden.
Problem ist : Durch drei Leistungen bekam ich ca. DM 2.500,- Brutto mehr und davon nur DM 600,- raus, weil das Gesamtbrutto in die Progression gerutscht ist.
Laut meinem Finanzamt hätte das nicht sein müßen, wenn ich die Leistungen auf drei Monate verteilt hätte.
hallo winfried,
wahrscheinlich haben beide recht.
dem finanzamt ist es im prinzip egal, wann dein urlaubsgeld und wann deine treueprämie ausbezahlt werden. aber in dem moment, wo sie ausbezahlt werden, ist natürlich der entsprechende lohnsteuersatz anzuwenden, d.h. wenn alles auf einmal zusammenfällt, dann rutschst du natürlich in der progression nach oben.
in den arbeitsverträgen, die sich oft auf tarifverträge beziehen, ist geregelt, wann arbeitslohn und zusätzlicher arbeitslohn wie gratifikation, weihnachts- und urlaubsgeld auszuzahlen ist. insofern hat natürlich auch dein arbeitgeber recht, dass er gar nicht anders kann, als zu dem zeitpunkt auszuzahlen, wie er es getan hat.
steuerlich gesehen bleibt es ziemlich egal, weil du am ende des jahres deine steuererklärung abgibst, und alle monatlichen lohneinkünfte zu einem jahresbetrag zusammengerechnet werden und zusammen mit deinen anderen einkünften und sonderausgaben usw. das zu versteuernde einkommen ergeben, auf das einkommensteuer festgesetzt wird.
um aber in zukunft steuerprogression beim lohnsteuerabzug zu vermeiden, empfiehlt es sich vielleicht, mit deinem arbeitgeber zu reden und einen zusatz-arbeitsvertrag zu schließen, in dem geregelt wird, wann dein zusätzlicher arbeitslohn wie weihnachtsgeld und gratifikation und 15. monatsgehalt und bonus und leistungsprämie usw. ausbezahlt werden soll.
c.u. gunnar
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