Arbeiten in Holland

Hallo,

wenn man als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Deutschland in Holland arbeiten will, wie ist das dort mit der Lohnsteuer und den SV Beiträgen, wo werden die erhoben, wo gibt man seine Einkommensteuererklärung ab und wo hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld ( hat man den überhaupt)?

Danke schon mal.

Sandra

Hallo,

wenn man als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Deutschland in
Holland arbeiten will, wie ist das dort mit der Lohnsteuer und
den SV Beiträgen, wo werden die erhoben, wo gibt man seine
Einkommensteuererklärung ab und wo hat man Anspruch auf
Arbeitslosengeld ( hat man den überhaupt)?

Grundsätzlich immer am Arbeitsort (Außnahmen bestätigen diese Regel). Für den Unternehmer wäere es schlicht unzumutbar für jeden einzelnen Arbeitnehmer eigene Bestimmungen zu verwenden. U.u. musst du aber zusätlich in D eine Steuererklärung abgeben (z.B. für Kapitalerträge, Mieteinnahmen/-verluste). Einzelheiten sind im sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betreffenden Staaten geregelt.

Cu Rene

Hi Sandra,

wegen der Sozialversicherung fragst Du am besten mal die AOK oder wartest auf eine Antwort von Showbee. Bezüglich Arbeitslosengeld hast Du hier wohl das falsche Brett gewählt.

Um Dir die steuerliche Seite zu erklären, müßte man wissen, ob in D noch ein weiterer Wohnsitz vorhanden ist und woher das Gehalt gezahlt wird. Nach der Beantwortung könnten sich weitere Fragen ergeben aber alles Schritt für Schritt, sonst geht’s zu durcheinander für Dich.

Gruß,
Raúl

hallo,

grundsätzlich musst du - da wohnsitz in deutschland - dein gesamtes welteinkommen in deutschland versteuern.
falls du auch in den niederlanden einen wohnsitz hast, gilt dort wahrscheinlich das gleiche.
im doppelbesteuerungsabkommen zwischen deutschland und dem königreich der niederlande wird deshalb geregelt, welches von beiden ländern das besteuerungsrecht hat, um eine doppelbesteuerung zu vermeiden. das doppelbesteuerungsabkommen kannst du hier nachlesen: http://www.afu-net.de/steuern/oase/dniederl.htm

sofern dein wohnsitz nach doppelbesteuerungsabkommen art. 3 als in deutschland gilt, hat dennoch nach art. 10 abs. 1 die niederlande das besteuerungsrecht für die in den niederlanden erzielten einkünfte aus nichtselbstständiger arbeit. ausnahmen s. art. 10 abs. 2 und 3.

allerdings dürfen deine in den niederlanden erzielten einkünfte aus nichtselbstständiger arbeit dem progressionsvorbehalt gemäß § 32 b Abs. 1 Nr. 3 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20001230/p32b… unterworfen werden, s. art. 20 abs. 2. das bedeutet, dass zur berechnung deines persönlichen steuersatzes zunächst auch die niederländischen einkünfte zum zu versteuernden einkommen dazugerechnet werden. dann rechnet man aus, welche steuer sich ergäbe und welcher persönliche einkommensteuersatz das ist. anschließend werden die niederländischen einkünfte wieder abgezogen und auf dieses ergebnis der oben errechnete steuersatz angewandt.

viele grüße
gunnar

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zur SV
hi sandra,

ich weiss zwar nicht, wie raúl drauf kommt, das ich mich mit der materie SV in niederlanden auskenne, aber ich hatte zufällig einen fall im bekanntenkreis. er war für ein halbes jahr dort angestellter. wie bei uns wurde ihm dort SV in abzug gebracht. die NL haben eine KV und eine RV im weitesten sinne. AV scheint der staat zu tragen. für die zeit in der er dort war, war er in D natuerlich SV-frei. ich denke aber, man kann bei der RV in deutschland weiterbezahlen, wenn es nur von kurzer dauer ist (quasie aufrechterhaltung der rentenansprüche, sollte interessant sein, wenn man noch beabsichtigt in D rente zu empfangen … :wink:

gruss

showbee

to Showbee
N’Abend,

ich weiss zwar nicht, wie raúl drauf kommt, das ich mich mit
der materie SV in niederlanden auskenne,

Ich dachte, nachdem Du Dich nun mit Kindergeld auf Kuba auskennst, wäre die Materie SV in den Niederlanden nur kalter Kaffee für Dich :wink:)

Saludos,
Raúl

re-to …

Ich dachte, nachdem Du Dich nun mit Kindergeld auf Kuba
auskennst, wäre die Materie SV in den Niederlanden nur kalter
Kaffee für Dich :wink:)

hi, mensch, woran du dich alles erinnerst… ehrlich gesagt ist das ganze SV system ein buch mit sieben siegeln, wovon ich erst 6 geöffnet habe :wink:

aber das mit dem eiscafe ist eine gute idee :wink:

gruss

vom showbee