Pkw von der Steuer absetzen - Methodenfrage

Hallo an die WWW-Gemeinde!

Wie kann ich (bei Selbständigkeit im Einzelhandel) bestmöglich einen PKW absetzen?
Ab wann würde sich Leasing lohnen und worin besteht der genaue Unterschied des Abschreibens der Leasingraten oder des Kaufpreises?
Über wieviele Jahre müßte ich bei einem Kauf abschreiben. Gibt es Wahlmöglichkeiten?

Danke für Eure Mitarbeit!

Jan

P.S.: Habe gehört, daß bei einer Werbeaufschrift für den Shop mehr abzusetzen ist. Wie verhält sich das genau?

Hallo an die WWW-Gemeinde!

Wie kann ich (bei Selbständigkeit im Einzelhandel) bestmöglich
einen PKW absetzen?
Ab wann würde sich Leasing lohnen und worin besteht der genaue
Unterschied des Abschreibens der Leasingraten oder des
Kaufpreises?

Servus stockpicker…

Unterschiede zischen den beiden Arten besteht Umsatzsteuerlich und Ertragssteuerlich…

Bei Leasing:

zb. 3 Jahre sind die Raten jeweils bei Zahlung ertragssteuerlich wirksam… also Gewinnmindernd…
(eine Leasingsondervorauszahlung muss auf die Laufzeit verteilt werden) der Restwert bei Kauf am ende der Laufzeit muss (wie wenn du nen Gebrauchten PKW gekauft hättest) ins Anlagevermögen aktiviert werden und evtl. nochmal 3 Jahre diesen Betrag abschreiben.

bei der Umsatzsteuer (UST) sind diese ebenfals bei zahlung der Rate abzugsfähig… (es gibt ja schliesslich selten Rechnungen zu Leasingraten)aber bei evtl. anteiliger privater nutzung nur 50% der USt !

Bei Kauf:

neues PKW 5 Jahre abschreibbar…
gebrauchtes auf 4 Jahre…

Die evtl. anfallende USt ist sofort abzugsfähig… aber bei evtl. anteiliger privater nutzung nur 50% der USt !
Diese REDUZIERTE Vorsteuer kannst du zwar als Kosten ansetzten doch die Schraube dreht sich dann wieder bei der Ertragssteuerlichen Nutzung.

Kommst du noch mit?

-)

ok… weiter gehts…

Jetzt kommt es auf die Gesamte Gestaltung an:

  1. im Hinblick auf die Anschaffung… 2. Die private Nutzung

  2. Anschaffung…

beim leasing gibts ja verschiedene Modelle, evtl weniger Restwert aber dafür höhere Raten… somit kannst du die Anrechnungszeit verkürzen oder andersrum.

  1. Private Nutzung

falls möglich solltest du das Fahrzeug „ausschliesslich Geschäftlich“ nutzen belegt per Fahrtenbuch!

das geht natürlich nur wenn du einen zweitwagen hast.

DAS IST DIE BESTE VARIANTE…

die schlechtere wäre…

private nutzung zu einemeringen teil mit Beleg eines Fahrtenbuches… (also schonmal 50% der USt futsch! auch der Benzin-USt!!!) und privatanteilig z.b. 30 % der abschreibung und der gesamten anderen Kosten…

von diesem Geld könnte man sich locker nen zweiten gebrauchten kleinwagen kaufen… den man privat nutzt damit der andere NUR Geschäftlich genutzt wird… klar!!!

Die aller schlechteste variante ist:

Du nutz den wagen zu sehr privat und traust dich nichtmal ein fahrtenbuch zu führen (oder zu faul) : also muss die pauschalierte Privatnutzung ran! 1% im Monat vom neu-listenpreis gewinnerhöhend (und 50% USt weg!)… (jetzt wirds teuer)

war alles jetzt ein bischen zuuu allgemein… ging aber nicht anders ohne richtige Zahlen…

Über wieviele Jahre müßte ich bei einem Kauf abschreiben. Gibt
es Wahlmöglichkeiten?

Danke für Eure Mitarbeit!

Jan

P.S.: Habe gehört, daß bei einer Werbeaufschrift für den Shop
mehr abzusetzen ist. Wie verhält sich das genau?

Nee… die Zeiten sind vorbei (1996) als man die private Nutzung noch schätzen konnte… kursierten solche Gerüchte…

du kannst nur besser argumentieren das das Auto evtl. wirklich zu 100% betrieblich genutzt wird…

Ich hoffe ich habs nicht zuuu kompliziert erklärt… wollte aber nichts vergessen…

MfG

Svabo

Vielen Dank für Deine Auskünfte, Svabo!
Hallo Svabo!

Vielen Dank nochmals für die recht ausführlichen Infos.

MfG Jan

Hallo Svabo,

Bei Kauf:

neues PKW 5 Jahre abschreibbar…

Nach der neuen Steuerreform werden Auto´s auf 6 Jahre abgeschrieben!

gebrauchtes auf 4 Jahre…

Bei gebrauchten Wirtschaftsgüter hat man doch ein Wahlrecht: Entweder Rest-AfA-Zeit oder nochmals über die gesamte Laufzeit.

Gruß

Friedrich