meine Freundin ist seit mehreren Monaten als freiberufliche Englisch-Lehrerin tätig. Die Tätigkeit hat Sie bisher nicht angemeldet, in dem Glauben, das mit der ersten Steuererklärung erledigen zu können.
Nun habe ich aber erfahren, daß die Anmeldung der Tätigekit innerhalb eines Monats nach Aufnahme erfolgen muss. Was sind die Folgen bei der verspäteten Anzeige?
also grundsätzlich ist man zwar zur Anzeige einer freiberuflichen Tätigkeit gem. § 138 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 innerhalb eines Monats beim zuständigen FA verpflichtet, jedoch habe ich noch nicht erlebt, daß eine Unterlassung dieser Anzeige bei einer freiberuflichen Tätigkeit zu irgendwelchen Folgen geführt hätte.
Sollte jedoch Deine Freundin im Zeitraum bis zur Abgabe der Steuererklärung erhebliche steuerpflichtige Einnahmen erzielen, die zur Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen geführt hätten, wenn sie dem FA bekannt gewesen wären, dann könnte man evtl. (sofern ein Vorsatz begründet werden kann) zu einer Steuerhinterziehung auf Zeit kommen. In diesem Fall kann es unangenehm werden.
Meines Erachtens ergibt sich hinsichtlich einer unterlassenen Anzeige beim FA bezüglich der Vorauszahlungen zur ESt eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO (vgl. auch OFD MÜnster vom 04.07.1994.).
Wie gesagt, bis auf das Problem mit den Vorauszahlungen kenne ich keine Folgen einer unterlassenen Anzeige.