Atypisch stille Beteiligung?

Mir wurde von einer Finanzdienstleistungsfirma die o.g.
Beteiligung angeboten um Steuern zu sparen.
Die Ersparnis soll in einem Aktienfond angelegt werden.
So soll nach 10 Jahren ein grösserer Betrag angespart werden.
Die Gewinne aus der Beteiligung ( Monatliche Auszahlung )
decken die monatl. Darlehensraten. Somit habe ich angeblich
keinen finanziellen Aufwand, ausser einen Kredit aufzunehmen.
Wer hat Ahnung und kann mir Tipps geben?
Gehe ich ein grosses Risiko ein?
Ist hier abzuraten?

HI! Grundsätzlich würde ich bei derartigen Angeboten immer vorsichtig sein. Eine atypisch stille Beteiligung führt zu einer Mitunternehmerschaft an einer Personengesellschaft (z. B. OHG oder KG).

Die versprochenen Gewinne müssen von der Personengesellschaft erst einmal erwirtschaftet werden. Ferner ist zu beachten, daß ggf. Verluste der Gesellschaft vom atypisch stillen Gesellschafter mitgetragen werden müssen.

Hierbei kommt es jedoch auf den Gesellschaftsvertrag an, so daß meine obige Aussage über die Verluste hier nur als allgemein angesehen werden kann.

Ist die Verlustbeteiligung begrenzt ist evtl. auch § 15 a des Einkommensteuergesetzes zu beachten, so daß die Verluste aus der gewerblichen Beteiligung auch steuerlich nicht berücksichtigt werden können.

Und noch was: Sollte die Beteiligung entgegen den Versprechungen des Finanzdienstleisters keinen oder einen geringeren Gewinn erwirtschaften, so kannst Du das aufgenommene Darlehen aus der eigenen Tasche bezahlen.
Außerdem, wo soll die Steuerersparnis sein, wenn die Beteiligung Gewinne abwirft? Vielleicht kannst Du mir hier noch ein paar Infos geben!

Ich habe mir ein derartiges Angebot auch schon mal unterbreiten lassen und muß sagen, es war mehr als unseriös!

Wäre nett, wenn Du mir noch den Anbieter dieser Beteiligung nennen könntest! (Ist nicht zufällig die „Göttinger-Gruppe“?)

Ciao HelWol

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Gesellchaft: Südwest Finanz Vermittlung Dritte Aktiengesellschaft

Die Firma legt Ihr Geld angeblich in Weltweit gestreute
Aktienfonds an, was das Risiko eines Totalverlustes ausschliessen
soll.
Die Steuerermässigung kommt durch VERLUSTE die ich absetzen kann.
Die monatl. Gewinnausschüttungen seien eine Vorauszahlung der
Gewinne damit das Konzept funktioniert.

Tschüss Günther

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Die Gesellchaft: Südwest Finanz Vermittlung Dritte
Aktiengesellschaft

Die Firma legt Ihr Geld angeblich in Weltweit gestreute
Aktienfonds an, was das Risiko eines Totalverlustes
ausschliessen
soll.
Die Steuerermässigung kommt durch VERLUSTE die ich absetzen
kann.
Die monatl. Gewinnausschüttungen seien eine Vorauszahlung der
Gewinne damit das Konzept funktioniert.

Tschüss Günther

Hallo Günther,

also für mich klingt das alles sehr nach einem sog. „Schneeballsystem“, wie es auch die Göttinger-Gruppe praktiziert hat (so zumindest diverse Artikel in verschiedenen Zeitungen). Das funktioniert im groben so, daß der Finanzdienstleister gute (oftmals sogar zu gute, weil unrealistische) Renditen verspricht und so neue Kunden ködert. Das Geld, daß diese neuen Kunden nun einzahlen wird sofort verwendet um a) Werbung und Sponsoring zu betreiben um bekannt zu werden, und b) die versprochenen Gewinnanteile den bereits älteren Kunden auszahlen zu können.

Das ganz bläht sich immer mehr auf und geht so lange gut, bis nicht mehr genug neue Kunden geködert werden können um den Altkunden ihre Gewinnanteile zu zahlen. Spätestens wenn dann die ersten Altkunden ihre Einlagen zurückfordern, die Gesellschaft das Geld aber nicht mehr hat, weil sie es ja bereits wieder ausgegeben hat, bricht das ganze System in sich zusammen.

Und ab diesem Punkt wird dann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Anlagebetrug gegen die Geschäftsführer einleiten…

Du kannst Dich noch gern bei anderen Leuten informieren, aber ich würde dir davon abraten. (Das es sich dabei um ein Schneeballsystem handelt ist natürlich nur eine Vermutung.)

HelWol

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noch etwas dazu
hi günther,

Mir wurde von einer Finanzdienstleistungsfirma die o.g.
Beteiligung angeboten um Steuern zu sparen.

also, nur zu dem part, zum rest hat der H. schon genug geschrieben.

ich schlage mal das EStG auf!

§ 2b EStG

„Negative Einkünfte auf Grund von Beteiligungen an Gesellschaften oder Gemeinschaften oder ähnlichen Modellen dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, wenn bei dem Erwerb oder der Begründung der Einkunftsquelle die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht. Sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. Die Erzielung eines steuerlichen Vorteils steht insbesondere dann im Vordergrund, wenn nach dem Betriebskonzept der Gesellschaft oder Gemeinschaft oder des ähnlichen Modells die Rendite auf das einzusetzende Kapital nach Steuern mehr als das Doppelte dieser Rendite vor Steuern beträgt und ihre Betriebsführung überwiegend auf diesem Umstand beruht, oder wenn Kapitalanlegern Steuerminderungen durch Verlustzuweisungen in Aussicht gestellt werden. […]“

so, verstanden?
kurz und gut, ein verlust aus einer beteiligung (hier deine atypisch stille) ist dann steuerlich nicht zu würdigen, wenn die beteiligung darauf beruht, steuerliche vorteile zu bekommen. da hier das FA seit neuestem genauer hinguckt bei verlustzuweisungsgesellschaften, würde ich auch des steuerlichen vorteils wegen die finger davon lassen, weil nicht gesichert ist, dass das FA sich nicht stur stellt und die negativen einkünfte auch wirklich verrechnet.

gruss vom

showbee