Einspruch zum Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo,

habe meinen Bescheid für den Lohnsteuerjahresausgleich 2000 bekommen.
Allerdings mit der Bitte einen gewissen Betrag nachzuzahlen. Eigentlich habe ich schon mit einem „positiven“ Betrag gerechnet, zumal ich letztes Jahr Leistungsprämie und ziemlich viele Überstunden ausbezahlt bekam.
Ich versteh nicht wie dass passieren kann?
Würde gerne Einspruch erheben. Wie gehe ich da am besten vor?
Wäre für Antworten sehr sehr dankbar!!!

Renate

Hallo Renate,

habe meinen Bescheid für den Lohnsteuerjahresausgleich 2000
bekommen.

Lohnsteuerjahresausgleich gibt’s schon seit vielen jahren nicht mehr. du meinst sicher deinen einkommensteuerbescheid.

Allerdings mit der Bitte einen gewissen Betrag nachzuzahlen.
Eigentlich habe ich schon mit einem „positiven“ Betrag
gerechnet, zumal ich letztes Jahr Leistungsprämie und ziemlich
viele Überstunden ausbezahlt bekam.
Ich versteh nicht wie dass passieren kann?

überprüf noch einmal alle daten im einkommensteuerbescheid. hat das fa alle werbungskosten, sonderausgaben, außergewöhnlichen belastungen berücksichtigt? wurde die einbehaltene lohnsteuer korrekt eingegeben? manchmal ergeben sich einfach beim übertragen der daten übertragungsfehler - wie schnell ist eine ziffer beim eintippen übersehen oder falsch abgetippt worden.

Würde gerne Einspruch erheben. Wie gehe ich da am besten vor?

Einspruch innerhalb der Rechtsbehelfsfrist (bis 1 monat nach erhalt des steuerbescheides) beim finanzamt schriftlich einlegen.
dem fa dein problem schildern: " Eigentlich habe ich schon mit einem „positiven“ Betrag gerechnet, zumal ich letztes Jahr Leistungsprämie und ziemlich viele Überstunden ausbezahlt bekam. Ich versteh nicht wie dass passieren kann?"

Falls du damit rechnest, dass dein Einspruch erfolg haben wird, (also das finanzamt deinem einspruch mit einem geänderten bescheid abhelfen wird), solltest du „Aussetzung der vollziehung“ (AdV) beantragen, d.h. du bittest darum, den nachzahlungsbetrag bis zur entscheidung über deinen einspruch nicht zahlen zu müssen.
falls deinem antrag auf AdV entsprochen wird, müsstest du aber in dem fall, in dem dein einspruch sich doch als unbegründet erweisen sollte, für jeden vollen monat der AdV 0,5 % zinsen der ausgesetzten steuer zahlen.
wenn du keine adv beantragst, musst du den „nachzahlungsbetrag“ bis zum angegebenen fälligkeitstag zahlen. sollte dein einspruch erfolg haben, würde dieser nachzahlungsbetrag ebenfalls mit 0,5 % zu deinen gunsten verzinst.

lies dir außerdem folgenden link durch: http://www.steuernetz.de/spezial/spez003.html

was mir außerdem gerade noch einfällt:
da du von lohnsteuerjahresausgleich sprichst, meinst du wahrscheinlich eine „Antragseinkommensteuerveranlagung“ gemäß § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p46af…. wenn es aufgrund dieser antragsveranlagung zur nachzahlung kommt, dann kannst du innerhalb der rechtsbehelfsfrist auch den antrag stellen (oder im laufe des einspruchverfahrens, wenn du den einspruch fristgerecht gestellt hast), nicht zur einkommensteuer veranlagt zu werden, da gemäß § 46 Abs. 4 EStG die Einkommensteuer durch den lohnsteuerabzug als abgegolten gilt.

viele grüße
gunnar

Ergänzung
Hi Gunnar,

wenn es aufgrund dieser antragsveranlagung zur nachzahlung
kommt, dann kannst du innerhalb der rechtsbehelfsfrist auch
den antrag stellen (oder im laufe des einspruchverfahrens,
wenn du den einspruch fristgerecht gestellt hast), nicht zur
einkommensteuer veranlagt zu werden, da gemäß § 46 Abs. 4 EStG
die Einkommensteuer durch den lohnsteuerabzug als abgegolten
gilt.

Das Finanzamt kann (und wird) in diesem Fall einen Lohnsteuernachforderungsbescheid erlassen. Damit bliebe alles beim Alten.

Saludos,
Raúl

Hallo Renate,

Eigentlich habe ich schon mit einem „positiven“ Betrag
gerechnet, zumal ich letztes Jahr Leistungsprämie und ziemlich
viele Überstunden ausbezahlt bekam.

kann es vielleicht genau daran liegen? Evtl. hat Dein Arbeitgeber die falsch besteuert und nun werden die Steuern nach Tabelle berechnet und die Nachzahlung auf den ursprünglich richtigen Betrag wird fällig.

Gruß
Christian

kann es vielleicht genau daran liegen? Evtl. hat Dein
Arbeitgeber die falsch besteuert und nun werden die Steuern
nach Tabelle berechnet und die Nachzahlung auf den
ursprünglich richtigen Betrag wird fällig.

hi exc,

so wird es sein, da sie ja was von „prämie“ schreibt. wie raul aber sagt, wird sie nach rücknahme der antragsveranlagung direkt nichts treffen, aber wenn das FA schlau ist, werden sie lohnsteuer vom arbeitgeber nachfordern, der sie natuerlich vom arbeitnehmer zurückolt :wink:

also, ein kleinen umweg eben.

im übrigen, wird die tarifliche steuer nicht mehr aus tabellen abgelesen. die sind nur „hilfen“… wenn du mal eine excel-formel haben willst :wink:

gruesse vom

showbee

Hi showbee,

im übrigen, wird die tarifliche steuer nicht mehr aus tabellen
abgelesen. die sind nur „hilfen“… wenn du mal eine
excel-formel haben willst :wink:

ja, die hätte ich gern. Mailadresse ist ja bekannt :wink:

Gruß
C