Freiberufler oder nebenberuflich gewerblich?

Hallo Ihr Steuerexperten,

wozu ist steuerrechtlich eine nebenberufliche Gutachtertätigkeit zu rechnen?
Zu freiberuflich oder nebenberuflich gewerblich?

Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr auch eine Fundstelle mit angeben könntet.

Danke
hm

hallo harry,

freiberuflich ist es, wenn die voraussetzungen des § 18 Abs. 1 estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p18.html erfüllt sind. ansonsten bist du gewerblich tätig (s. § 15 II EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p15.html).

solange die tätigkeit aber nur nebenberuflich ausgeübt wird, dürfte es steuerlich gesehen gleichgültig sein, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist, da du auch als gewerbetreibender mit einem gewinn von weniger als 48.000 dm keine gewerbesteuer zahlen brauchst (s. § 11 I Nr. 1 gewstg http://www.nonprofit-management.de/gesetze/gewstg/0f…) und deinen gewinn nicht durch betriebsvermögensvergleich (bilanzierung), sondern durch einfache saldierung der betriebseinnahmen mit den betriebsausgaben (sogenannte 4/3 rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p4.html) ermitteln kannst, wenn die voraussetzungen des § 141 Abs. 1 AO http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/fin/ao/… (umsatz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi,

wenn du die gutachtertätigkeit aufgrund deiner ausbildung ausübst (dipl. ing. lt. VIKA) und die gutachten vor allem aufgrund deiner pers. kenntnisse erstellt werden, solltest du einkünfte aus § 18 EStG - selbständiger arbeit erzielen. gewerbe würde ich erstmal verneinen, das FA muss dich schon vom gegenteil überzeugen :wink:

gruss

showbee

Hallo Harry,

in den Einkommensteuerhinweisen (ESTH 136 zum § 15 EStG = Gewerbebetrieb) wird zur Unterscheidung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit der Gutachter (auf dem Gebiet Schätzung von Einrichtungsgegenständen und Kunstwerken) unter dem Beispiel für Gewerbebetrieb genannt (BFH vom 22.06.1971- BSTBL II S. 749.) Solltest du Kfz-Sachverständiger ohne Ing.examen sein gilt auch Gewerbebetrieb, also auch gewerbesteuerpflichtig.

Gruss Damira

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mist… du warst schneller, aber nur 30sek… o.T.
so kann es einem gehen …

showbee

Danke, Ihr seid ja bei der FEUERWEHR!!!

Grüsse an alle „Steuerräder“

hm

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