Was bleibt mir denn von einer Provision

Hallo nochmal.

Nun die interessanteste Frage. Wie sieht es denn aus wenn ich

entweder nebenbei oder voll Finanzprodukte vertreibe und dafür Provisionen kassiere. Kann man denn so pauschal sagen, was mir dann bleibt und bei welchen umsätzen welche Arbeitsform sich am besten eignet (Freiberufler, Gewerbe…)

Danke

Besteuerung…
Hallo Nip,

wenn du einer geregelten Arbeit nachgehst, wird dort deine Haupt-Lohnsteuerkarte liegen.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten.

  1. Du musst eine Lohnsteuerkarte dem Provisionsgeber geben…
    ergo 2. LStK und somit Steuerklasse 6 ( Maximalbesteuerung).
    Hierbei hast du die Möglichkeit im Rahmen der Steuererklärung die gezahlte Steuer zurückzubekommen.

  2. Du musst es selber versteuern. Dann wird meines Wissens dieses Einkommen zu deinem anderen Verdienst dazugezählt und ist dann zu versteuern. Die Steuer musst du hierbei meist mtl. im Voraus bezahlen und ist lediglich eine Voraussteuer.
    Abrechnung hier dann auch am Jahresende.

Gruß
Marco

fast…

Hallo Nip,

wenn du einer geregelten Arbeit nachgehst, wird dort deine
Haupt-Lohnsteuerkarte liegen.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten.

  1. Du musst eine Lohnsteuerkarte dem Provisionsgeber geben…
    ergo 2. LStK und somit Steuerklasse 6 ( Maximalbesteuerung).
    Hierbei hast du die Möglichkeit im Rahmen der Steuererklärung
    die gezahlte Steuer zurückzubekommen.

die unclevere variante!

  1. Du musst es selber versteuern. Dann wird meines Wissens
    dieses Einkommen zu deinem anderen Verdienst dazugezählt und
    ist dann zu versteuern. Die Steuer musst du hierbei meist mtl.
    im Voraus bezahlen und ist lediglich eine Voraussteuer.
    Abrechnung hier dann auch am Jahresende.

eben nur fast marco, hier wärst du handelsvertreter, als finanzdienstleister ggf. sogar umsatzsteuerbefreit (es kommt drauf an, was du vertreibst, bei versicherungen und kreditgeschäften ist ust-frei). deine umsatzprovisionen abzüglich deiner aufwendungen (auto, telefon, bewirtung etc.) stellt deinen gewinn dar. dieser gewinn wird in der einkommensteuererklärung neben deinen einkünften aus der lohnsteuerkarte angesetzt (nach abzug der werbungskosten!). die darauf fallende steuer abzueglich der bereits bezahlten lohnsteuer lt. karte, musst du nachzahlen und entfällt effektiv auf die nebentätigkeit.

diese „mehrsteuer“ wirst du dann bis zum nächsten einkommensteuerbescheid vorauszahlen muessen, aber nicht monatlich, sondern am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember des jahres (also je 1/4tel davon).die vorauszahlungen kann man auch nach unten anpassen lassen, wenn man z.b. keine umsätze gemacht hat, verluste fährt etc., dies muss man nur glaubhaft machen. erhöht werden kann es nur, wenn das FA mindestens 5.000 DM mehr haben will.

die krankenkasse will dann aber auch noch deine einkünfte wissen, weil sie sicherlich nebenbei mitkassieren wollen, da bist du aber im brett „versicherungen“ besser aufgehoben…

gruss vom

showbee

Gruß
Marco

so ähnlich …
Hallo Bee,

die unclevere variante!

Keine Frage :smile:

Und zum Rest… so meinte ich es… nur kann ich die ganzen Fachwörter und die feinsten Differenzierungen noch nicht :smile: Kommt noch… ist gerade aktuell :smile:

Gruß
Marco

eben nur fast marco, hier wärst du handelsvertreter, als
finanzdienstleister ggf. sogar umsatzsteuerbefreit (es kommt
drauf an, was du vertreibst, bei versicherungen und
kreditgeschäften ist ust-frei).

Was bedeutet dann Umsatzsteuerfrei ?
Ich würde in jenem Falle VWLs und ImmobilienFonds verkaufen.
Die Provisionen wären sehr gut.

deine umsatzprovisionen

abzüglich deiner aufwendungen (auto, telefon, bewirtung etc.)
stellt deinen gewinn dar. dieser gewinn wird in der
einkommensteuererklärung neben deinen einkünften aus der
lohnsteuerkarte angesetzt (nach abzug der werbungskosten!).
die darauf fallende steuer abzueglich der bereits bezahlten
lohnsteuer lt. karte, musst du nachzahlen und entfällt
effektiv auf die nebentätigkeit.

diese „mehrsteuer“ wirst du dann bis zum nächsten
einkommensteuerbescheid vorauszahlen muessen, aber nicht
monatlich, sondern am 10. März, 10. Juni, 10. September und
10. Dezember des jahres (also je 1/4tel davon).

–>Ist das dann diese Vorsteueranmeldung ?
Dann bin ich ja gewerblich unterwegs.
Was ist eigentlich der Unterschied zum Handelsvertreter ?

die

vorauszahlungen kann man auch nach unten anpassen lassen, wenn
man z.b. keine umsätze gemacht hat, verluste fährt etc., dies
muss man nur glaubhaft machen. erhöht werden kann es nur, wenn
das FA mindestens 5.000 DM mehr haben will.

die krankenkasse will dann aber auch noch deine einkünfte
wissen, weil sie sicherlich nebenbei mitkassieren wollen, da
bist du aber im brett „versicherungen“ besser aufgehoben…

–> Muß man es denen sagen ? ? *g*

Danke nip

Grundsätzliches
Hi nip,

also bitte nichts durcheinander werfen:

  • Wer Umsatzsteuer zahlt, richtet sich nach dem Umsatzsteuergesetz

  • Wer gewerbliche oder wer freiberufliche Einkünfte hat, richtet sich nach dem Einkommensteuergesetz

Mit anderen Worten: Auch ein Gewerbetreibender kann umsatzsteuerfreie Umsätze haben (z.B. Versicherungsvertreter), hingegen kann ein Freiberufler umsatzsteuerpflichtige Umsätze haben (z.B. Architekt, Rechtsanwalt, Gutachter, etc.)
Das eine hat mit dem anderen nichts (!) zu tun.

Gruß

Peter

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