Bildungsurlaub anerkennen

Hallo,

mein Bildungsurlaub „Neurolinguistisches Programmieren“
haben die Fiskalritter mir nicht anerkannt.

Hab’ ich da nicht ein Recht drauf?
Ist doch Weiterbildung?!
Wie argumentiere ich am besten in meinem Einspruch?

Meine Hintergründe:

  • Bin Projektleiter in Bereich Elekronik
  • „Neurolinguistisches Programmieren“ gehört zu den weichen Qualifikationen und hat was zu tun mit dem professionellen Umgang mit eigenen Emotionen und denen von anderen. Gehört zum Weiterbildungsprogramm unserer Führungskräfte.
  • War auf einer Nordseeinsel
  • Habe brav alle Quittungen gesammelt und eingereicht.

Danke!
Gruß
Arndt

hallo arndt,

recht hatten sie, die ritter des hans eichel.

„neu|ro|lin|gu|is|tisch [auch 'nro…:] die Neurolinguistik betreffend; neurolinguistisches Programmieren: Form der Psychotherapie, die sich auf verschiedene Techniken stützt mit dem Ziel, positives Empfinden u. Fähigkeiten zu mobilisieren, u. die gelegentlich auch noch in anderen Bereichen, in denen Kommunikation[sveränderung] wichtig ist (z.B. Pädagogik, Verkauf) , angewandt wird; Abk.: NLP.
Quelle: DUDEN - Das große Fremdwörterbuch“

auch wenn dir die qualifikation in NLP in deinem beruf nützt, so dient sie doch auch gleichzeitig deinen privaten zwecken. deswegen sind aufwendungen hierfür gemäß § 12 nr. 1 estg nicht abzugsfähig.

hier hab ich dir den tenor von 3 finanzgerichtsurteilen kopiert zum thema nlp (quelle: http://www.efg-hfr.de/ in schnellsuche „nlp“ eingeben):

1 FG Köln 13.01.1999 4 K 9082/97 EFG 1999, 599
Einkommensteuer
Aufwendungen einer Diplom-Sozialpädagogin für NLP-Kurs als Werbungskosten

Aufwendungen für eine Fortbildung zum NLP-Practitioner sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn Aufbau und Inhalt des Kurses auf die beruflichen Bedürfnisse des Teilnehmers zugeschnitten sind und der Teilnehmerkreis im w


2 FG Baden-Württemberg 03.12.1997 7 K 55/96 EFG 1998, 639
Einkommensteuer
Aufwendungen einer Lehrerin für NLP (Neuro-Linguistisches Programmieren) - Kurse keine Werbungskosten

Aufwendungen für die Fortbildung zum NLP Practitioner sind auch bei einer Lehrerin nicht als Werbungskosten abziehbar.


3 FG Rheinland-Pfalz 13.11.1997 6 K 1808/97 EFG 1998, 180
Einkommensteuer
Aufwendungen für NLP (Neuro-Linguistisches Programmieren)-Kurse keine Werbungskosten

Bei Kursen, deren Schwerpunkte im Bereich der zielorientierten Kommunikation liegen, wird nicht hinreichend deutlich, daß private Gesichtspunkte keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. NLP ist nicht so speziell auf Ärzte zugeschnitten, daß

viele grüße
gunnar

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Dank für die sehr ausführliche Antwort
Auch wenn mir die Fakten nicht gefallen…

Danke!

Gruß
Arndt