Hallo,
kann man die Hochzeitskosten als Arbeitnehmer in irgendeiner Form absetzen?
Danke für die Hilfe.
Gruss
Jörg
Hallo,
kann man die Hochzeitskosten als Arbeitnehmer in irgendeiner Form absetzen?
Danke für die Hilfe.
Gruss
Jörg
kann man die Hochzeitskosten als Arbeitnehmer in irgendeiner
Form absetzen?
Hallo Jörg,
weil Du die Tochter des Chefs heiratest und dies Deinem beruflichen Fortkommen dient, möchtest Du Werbungskosten ansetzen? Wie wär’s mit Abschreibung für die Nutzungsdauer?
Nee, funktioniert alles nicht.
Gruß
Wolfgang
Hi Jörg,
es gibt keine Möglichkeit, Hochzeitskosten steuerlich geltend zu machen. Werbungskosten oder Sonderausgaben scheiden von vornherein aus. Man könnte lediglich auf die Idee kommen, die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Jedoch scheitert auch diese Möglichkeit an der Zwangsläufigkeit.
Tschüss HelWol
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Hallo,
kann man die Hochzeitskosten als Arbeitnehmer in irgendeiner
Form absetzen?
Auf jeden Fall solltet ihr beide die Lohnsteuerklasse ändern lassen, da der Haushaltsfreibetrag für das ganze Jahr gilt. Manche Arbeitgeber gebeb einen Zuschuß zu den Hochzeitskosten (der war zumindest früher mal, bis zu einer gestimmten Grenze steuerfrei)
Unter Umständen sind die mit der Hochzeit verbundenen Umzugskosten, oder Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzbar.
Cu Rene
hallo jörg, hallo Helwol,
kommt ein mann aufs finanzamt und sagt, ich möchte meine frau von der steuer absetzen. ständig macht sie sonderausgaben, und eine außergewöhnliche belastung ist sie auch.
aber im ernst:
die zeiten, als eltern aufwendungen für aussteueraufwendungen für die heiratende tochter als außergewöhnliche belastung absetzen konnten, weil sie ihrer verpflichtung, dem kind eine berufsausbildung zukommen zu lassen, nicht nachgekommen waren (s. bstbl. 1978 II 543 sowie 1967 III 700, 758 und 1974 II 519 und 1975 II 767, sowie lohnsteuerrichtlinien 1987 Abschnitt 66 Absatz 1 Nr. 3; im internet leider nicht zu finden) sind vorbei.
im übrigen spielt(e) es keine rolle, ob du bauer/landwirt, unternehmer, arbeitnehmer oder privatier warst.
immerhin gewährt der gesetzgeber als zuckerl für die hochzeit die „splittingtabelle“ (s. § 32 a Abs. 5 EStG http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/19991222/p32a… ).
viele grüße
gunnar
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Hi
Ich weiss, dasss dieses Posting etwas spät kommt, aber dennoch die Nachfrage:
Ich habe mal gelesen (ca. Juni diesen Jahres in der Brigitte), dass Hochzeitsgeschenke der Partner untereinander absetzbar sind.
1.) Ist das korrekt?
2.) Gibt es dazu Paragrafen??
Gruß,
Daniela
hallo daniela
Ich habe mal gelesen (ca. Juni diesen Jahres in der Brigitte),
dass Hochzeitsgeschenke der Partner untereinander absetzbar
sind.
1.) Ist das korrekt?
da wurde wohl das wörtchen „nicht“ vergessen. dies widerspräche sämtlichen regelungen des einkommensteuerrechts.
grundsatz: jeder soll nach seiner persönlichen leistungsfähigkeit besteuert werden.
öffne folgenden link http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/vollt… und lies dir die angegebenen §§ durch:
absetzbare ausgaben sind 1. betriebsausgaben (§ 4 abs. 4 estg ), 2. werbungskosten (§ 9 abs. 1 s. 1 estg , 3. sonderausgaben (§§ 10 - 10 i estg ) und 4. außergewöhnliche belastungen (§§ 33 - 33 c estg ).
2.) Gibt es dazu Paragrafen??
alles was die privatsphäre betrifft, ist nicht absetzbar (s. § 12 nr. 1 estg).
trotzdem. viel glück mit deinem neuen partner. ab sofort ist die mark nur noch 50 pf wert. dieser satz gilt nur ausserhalb des steuerrechts: „mein ehegatte macht viele sonderausgaben, und eine außergewöhnliche belastung ist er auch“. dafür kannst du die vorteile des „ehegattensplittings“ genießen (s. § 26 b estg).
gunnar