Auto - Leasing oder Finanzierung (Selbständiger)

Hallo,

mein Lebenspartner ist selbständig. In den ersten Jahren war sein Gesamteinkommen relativ niedrig, jetzt hat der Steuerberater jedoch empfohlen, „höhere Kosten zu verursachen“. Für uns wäre die Finanzierung / das Leasing eines Autos interessant. Wir haben gehört, daß Leasing für Selbständige sich mehr lohnen würde, aber wir sehen den Vorteil im Moment nicht - nach Ablauf haben wir nichts in der Hand und haben trotzdem den kompletten Kaufpreis gelöhnt. Wo ist also der Vorteil?
Fest steht, wir müssen auf alle Fälle einen neuen „Kostenfresser“ finden, da wir zum einen in neue Büroräume gezogen sind, die im Monat ca. 500 DM günstiger sind, als die alten und zum anderen ich als Gehaltnehmer wegfalle (bin im 9. Monat schwanger und mache 3 Jahre Erziehungsurlaub - bin also bisher bei meinem Freund angestellt gewesen).
Was also tun?

Vielen Dank!
Alice

Hallo Alice,

wenn ein Selbständiger ein Auto kauft, muß er es steuerlich über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Der Kaufpreis ist sofort fällig, das Geld ist weg, die Liquidität geschwächt und/oder der Kreditrahmen belastet. Vermögensmäßig, also in der Bilanz, hat sich aber nichts geändert. Das Geld ist zwar weg, aber der Gegenwert in Form des Autos ist vorhanden. Steuerlich kann der Kaufmann deshalb nur die Wertminderung in Form der Abschreibung steuermindernd geltend machen.

Anders beim Leasing. Dabei wird kein Eigentum erworben. Die Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs, also die Leasingraten, sind in voller Höhe und sofort steuermindernd geltend zu machen. Steuer meint hier Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer.

Daß Du nach Ablauf der Leasingzeit (meist 3 Jahre) nichts hast, muß nicht sein. Die Leasingraten richten sich nach dem kalkulierten Restwert des Fahrzeugs und dieser ist wiederum von der Kilometerleistung abhängig. Wenn man absichtlich hohe Leasingraten vereinbart, so hoch, daß das Fahrzeug innerhalb der Leasingzeit zuzüglich Zinsen vollkommen bezahlt wird, kann man so den vollen Fahrzeugwert steuerlich geltend machen. Bei der Leasinggesellschaft steht das Auto nur noch mit einem Erinnerungswert von 1 DM oder jedenfalls einem sehr geringen Betrag in den Büchern. Für diesen Betrag kauft man das Auto dann von der Leasinggesellschaft - rein privat, versteht sich.

Damit hat man den vollen Fahrzeugwert einschl. Zinsen im Laufe der Leasingzeit geltend gemacht und hat für 'n Appel und 'n Ei ein noch sehr ordentliches Auto. Das kann man privat verkaufen - zum vollen Zeitwert natürlich, oder man nutzt es selber. Pfiffige Selbständige kaufen das Geschäftsauto deshalb nach dem Kriterium, ob der Kinderwagen gut reinpaßt (oder was man sich sonst an Hobby leistet)

Beim Finanzamt solltest Du mit den unnötig hohen Leasingraten nicht unbedingt Reklame machen. Auch nicht mit dem auf diese Weise billig „geschossenen“ Privatauto. Kleinliche Paragraphenreiter nennen sowas unfein „Gestaltungsmißbrauch“.

Gruß
Wolfgang

Hallo Alice,
hallo Wolfgang,

ein paar kleine Anmerkungen bzw. Korrekturen hab ich noch.

Hallo Alice,

wenn ein Selbständiger ein Auto kauft, muß er es steuerlich
über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Der Kaufpreis
ist sofort fällig, das Geld ist weg, die Liquidität geschwächt
und/oder der Kreditrahmen belastet. Vermögensmäßig, also in
der Bilanz, hat sich aber nichts geändert. Das Geld ist zwar
weg, aber der Gegenwert in Form des Autos ist vorhanden.
Steuerlich kann der Kaufmann deshalb nur die Wertminderung in
Form der Abschreibung steuermindernd geltend machen.

Ja.

Anders beim Leasing. Dabei wird kein Eigentum erworben. Die
Kosten für die Nutzung des Fahrzeugs, also die Leasingraten,
sind in voller Höhe und sofort steuermindernd geltend zu
machen.

Leasingraten sind sofoert abzugsfähige Betriebsausgaben.

Steuer meint hier Einkommen- bzw. Körperschaftssteuer.

Daß Du nach Ablauf der Leasingzeit (meist 3 Jahre)

Laufzeiten zwischen 6 Monaten und 6 Jahren sind möglich (Achtung: Die Vertragsgestaltung ist dabei wichtig!!).

nichts
hast, muß nicht sein. Die Leasingraten richten sich nach dem
kalkulierten Restwert des Fahrzeugs und dieser ist wiederum
von der Kilometerleistung abhängig.

Oder vom erhöhten Verschleiß. Beispiel: Ein Auto das von einem Geschäftsführer eingesetzt wird hat einen besseren Restwert als ein Auto das von einer Baukolonne eingesetzt wird.

Wenn man absichtlich hohe
Leasingraten vereinbart, so hoch, daß das Fahrzeug innerhalb
der Leasingzeit zuzüglich Zinsen vollkommen bezahlt wird, kann
man so den vollen Fahrzeugwert steuerlich geltend machen.

Dies wäre dann ein Vollamortisationsvertrag. Der ist aber nicht zu empfehlen!!!

Bei
der Leasinggesellschaft steht das Auto nur noch mit einem
Erinnerungswert von 1 DM oder jedenfalls einem sehr geringen
Betrag in den Büchern. Für diesen Betrag kauft man das Auto
dann von der Leasinggesellschaft - rein privat, versteht sich.

Ob da die LG mitspielt. Rechtlich gesehen hat der Leasingnehmer bei diesem Vertragstyp keinen Anspruch auf herausgabe des Auto.

Hat der Leasingnehmer einen VA-Vertrag mit Kaufoption (auch das gibt es) so kann er das Auto entweder zum Restbuchwert (min. 10% des ursprünglichen Kaufpreises) oder zum geringeren gemeinen Wert erwerben. Beides nicht sinnvoll, oder?

Damit hat man den vollen Fahrzeugwert einschl. Zinsen im Laufe
der Leasingzeit geltend gemacht und hat für 'n Appel und 'n Ei
ein noch sehr ordentliches Auto.

Wobei hier die Fiämter zwischenzeitlich sehr sensibel reagieren. Also den 3 Jahre alten Porsche für DM 10.000,00 akzeptiert kein Fiamt mehr. Also Vorsicht!!!

Das kann man privat verkaufen

  • zum vollen Zeitwert natürlich,

Aber erst nach dem man eine Spekulationsfrist von 12 Monaten abgewartet hat.

oder man nutzt es selber.

s. o.

Pfiffige Selbständige kaufen das Geschäftsauto deshalb nach
dem Kriterium, ob der Kinderwagen gut reinpaßt (oder was man
sich sonst an Hobby leistet)

Beim Finanzamt solltest Du mit den unnötig hohen Leasingraten
nicht unbedingt Reklame machen. Auch nicht mit dem auf diese
Weise billig „geschossenen“ Privatauto. Kleinliche
Paragraphenreiter nennen sowas unfein „Gestaltungsmißbrauch“.

Nicht nur beim Fiamt, sondern auch wenn eine Buchprüfung ansteht. Hier besteht dann die Gefahr das die Verträge noch rückwirkend abgeändert werden müssen.

Gruß
Wolfgang

Gruß

Friedrich

Danke für Eure Antworten!
Hallo Wolfgang, hallo Friedrich,

Vielen Dank für Eure Antworten. Mir ist das Ganze jetzt wirklich klarer geworden.
So wie es im Moment aussieht, wollen wir schon eine längere Laufzeit anstreben. Zu hohe monatliche Raten sind bei uns wohl zur Zeit nicht drin (wie gesagt, wir erwarten Nachwuchs :smile:…). Die Möglichkeit, daß wir das Fahrzeug dann zum Schluß erwerben können, war uns nicht bekannt. Da werden wir dann mal beim Händler nachhaken.
Morgen haben wir einen Termin beim Steuerberater - mal sehen, wie die Gesamtsituation (zu hohe Einnahmen oder nicht) aussieht.

Nochmals vielen Dank!

Alice

Was habt Ihr vor?
Hallo Alice,

Danke für Dein „Danke“:wink:)). Wenn Du möchtest kann ich Dir noch weiter helfen.

Was habt Ihr denn vor? Welches Auto wollt Ihr Euch anschaffen, welche Laufzeit wird gewünscht, wieviel km fahrt Ihr pro Jahr?

Fragender Gruß von

Friedrich