Hauptberuflich Aktienhandel = Freiberufler?

Ich möchte hauptberuflich mit Aktien handeln aus meinem eigenen Vermögen und nicht für dritte Personen oder dritte Auftraggeber.

Wird diese Tätigkeit als freiberuflich vom Finanzamt akzeptiert?

Falls nein: Gibt es überhaupt Freiberufler im Zusammenhang mit Aktienhandel?

rehi cc,

wenn es aus deinem eigenem vermögen geschieht, dann ist und bleibt es private vermögensverwaltung. gewerblicher aktienhandel ist denke ih nicht für dich erstrebenswert, weil du dann genehmigung nach dem KWG (oder Börsengesetz) brauchst und ne menge geld an gebühren zahlen musst, frage dazu mal im forum „finanzen und börse“…

im übrigen was erwartest du dir aus der anerkennung als gewerbliche tätigkeit? freib. tätig. kann es nicht sein, da kein katalogberuf des § 18 EStG!

bitte, nenne mir mehr gründe als den, dass verluste aus gewerbl. aktienhandel voll verrechenbar sind, denn auch steuerliche verluste sind wirtschaftliche verluste und die schmerzen auch im geldbeutel, ob steuerlich wirksam oder nicht …

gruss

showbee

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Hi Showbee!

erstmal danke für deine umfangreichen Betreuung hier im Forum, aber zu deinen Antworten:

>>>> gewerblicher aktienhandel ist denke ih nicht für dich erstrebenswert, weil du dann genehmigung nach dem KWG (oder Börsengesetz) brauchst und ne menge geld an gebühren zahlen musst, frage dazu mal im forum „finanzen und börse“…

Aha gut zu wissen, davon wusste ich noch gar nix, ich dachte das lässt man einfach im Gewerbeschein nachtragen.

>>>>>>> im übrigen was erwartest du dir aus der anerkennung als gewerbliche tätigkeit?

Spitzensteuersatz ist von 48,5% (Privat) auf 43% (Gewerbe) niedriger.

>>>>>> bitte, nenne mir mehr gründe als den, dass verluste aus gewerbl. aktienhandel voll verrechenbar sind, denn auch steuerliche verluste sind wirtschaftliche verluste und die schmerzen auch im geldbeutel, ob steuerlich wirksam oder nicht …

Tja, mal angenommen ich habe im Monat ca. DM 2500,- von Aktienspekulationsgeschäften aus Privatvermögen das ich ans Finanzamt abgeben müsste, (also DM 10.000,- Gewinn, davon sind 50% steuerpflichtig „Halbeinkünfteverfahren“ und davon wieder 50% weg wegen Spitzensteuersatz = DM 2500,-)

d.h. für diese DM 2500,- muss ich Ausgaben suchen wie z.b. PKW-Leasing um diese nicht an Finanzamt zu geben. Das wäre natürlich ideal wenn diese Tätigkeit gewerblich geführt würde.

Aber vielleicht liegt da auch ein Denkfehler von mir vor?
Was wäre dein Tipp um diese DM 2500,- nicht ans Finanzamt zu verschenken?

@ Showbee:
mir ist nochwas dazu eingefallen:

Ich habe noch im Gewerbeschein meine Firma laufen bei der ca. DM 1200,- Gewinn/Monat anfallen, also genau in Höhe der Einkommensfreibetrages.

Nun, wenn ich die DM 2500,- die ich aus den Aktienhandel ans Finanzamt abgeben müsste nun als Ausgaben der Firma abrechne durch künstlich hervorgerufene Ausgaben (z.b. PKW-Leasing, Einstellung Reinigungskraft), dann dürfte doch das wieder steuerfrei werden, oder?

hmmm…

erstmal danke für deine umfangreichen Betreuung hier im Forum,
aber zu deinen Antworten:

hobby, eben reine liebhaberei :wink:

>>>> gewerblicher aktienhandel ist denke ih nicht
für dich erstrebenswert, weil du dann genehmigung nach dem KWG
(oder Börsengesetz) brauchst und ne menge geld an gebühren
zahlen musst, frage dazu mal im forum „finanzen und börse“…

Aha gut zu wissen, davon wusste ich noch gar nix, ich dachte
das lässt man einfach im Gewerbeschein nachtragen.

poste mal wirklich dort, wenn noch nicht geschehen, m.E. muss man neben der gewerbegenehmigung nach § 34c GewO (die kostet umgerechnet mit allen nebenkosten um die 1000 DM), auch noch mehr machen. lies hierzu auch die MaBV (makler und bauträger verordnung), habe leider keine im netz gefunden…, diese makler muessen auch jährlich einen sogen. „MaBV Bericht“ durch einen z.B. StB erstellen lassen… alles kostet geld!

ein echter börsenmakler der für fremde namen und fremde rechnungen aktien kauft muss m.E. auch irgendwo ne stange geld hinterlegen!

>>>>>>> im übrigen was erwartest du dir
aus der anerkennung als gewerbliche tätigkeit?

Spitzensteuersatz ist von 48,5% (Privat) auf 43% (Gewerbe)
niedriger.

hmmm. wie kommst du auf die idee? sicherlich hast du ein altes einkommensteuergesetz und beziehst dich auf den alten § 32c EStG, der griff aber auch nur bei gewinnen jenseits von 100.000 DM. bei 2.500 DM mtl. und demzufolge 30TDM p.a. entfaellt auf deine einkünfte eh nur der spitzensteuersatz, wenn du min. noch 77.568 DM andere einkünfte hast, vorher steigt der tarif linear progressiv an, schaue dafür in den § 32a EStG aktuelle fassung, da steht wie der tarif ist, bei bedarf schicke ich dir eine excelformel!

>>>>>> bitte, nenne mir mehr gründe als den,
dass verluste aus gewerbl. aktienhandel voll verrechenbar
sind, denn auch steuerliche verluste sind wirtschaftliche
verluste und die schmerzen auch im geldbeutel, ob steuerlich
wirksam oder nicht …

Tja, mal angenommen ich habe im Monat ca. DM 2500,- von
Aktienspekulationsgeschäften aus Privatvermögen das ich ans
Finanzamt abgeben müsste, (also DM 10.000,- Gewinn, davon sind
50% steuerpflichtig „Halbeinkünfteverfahren“ und davon wieder
50% weg wegen Spitzensteuersatz = DM 2500,-)

???
sag mir mal, was machst du denn sonst noch beruflich? wenn du nur diese 30.000 DM gewinne hast, sind wie du richtig urteilst davon 50% stfr. also 15.000. bei 15.000 einkünften kommst du höchsten auf ein zu versteuerndes einkommen von 13.000 DM (kv, lv, uv, haftpflicht, sonderausgaben pauschb. sind doch schon mehr als 2000 DM bei dir!), dann fällt da NULL steuer an. da ich leider nicht weiss, was du sonst beruflich treibst, kann man keine angaben machen. der steuerfall ist immer in seiner gesamtheit zu betrachten!

d.h. für diese DM 2500,- muss ich Ausgaben suchen wie z.b.
PKW-Leasing um diese nicht an Finanzamt zu geben. Das wäre
natürlich ideal wenn diese Tätigkeit gewerblich geführt würde.

naja, wie willst du denn für aktiengeschäfte mit dem PKW rumfahren? noch nie was von onlinebanking gehört? ich würde höchstens einen anteiligen arbeitszimmerabzug, anteilige online sowie PC kosten sehen, sowie natuerlich bankgebühren, ggf. noch telefonkosten, wenn du gespräche mit der bank etc. glaubhaft machen kannst!

Aber vielleicht liegt da auch ein Denkfehler von mir vor?
Was wäre dein Tipp um diese DM 2500,- nicht ans Finanzamt zu
verschenken?

im übrigen, wenn du NUR für dich selber aktien handelst, wird es eh kein gewerbebetrieb, weil eine beteiligung am allg. wirtschaftlichen verkehr fehlt —> gewerbeanmeldung sollte schon fehlschlagen!

gruss

showbee

eben erst gelesen …

Ich habe noch im Gewerbeschein meine Firma laufen bei der ca.
DM 1200,- Gewinn/Monat anfallen, also genau in Höhe der
Einkommensfreibetrages.

rehi,

sorry, habe ich erst jetzt gelesen. verstehe ich richtig, du hast neben den 30.000 DM aus aktien noch 14.400 andere gewerbl. einkünfte? dann wären das:

30.000

  • 15.000 stfr.
  • 14.400
    = 29.600 DM gesamtbetrag der einkünfte

selbst bei einem zu versteuernden einkommen von 27.000 DM entstehen nur 3.024 DM einkommensteuer, hiervon entfallen dann nach verteilungsrechnung 2.043 DM auf deine 30.000DM aus aktien!
das macht einen schnitt.steuersatz von 6,81% …

also, schreib mal mehr,

gruss

showbee

Nun, wenn ich die DM 2500,- die ich aus den Aktienhandel ans
Finanzamt abgeben müsste nun als Ausgaben der Firma abrechne
durch künstlich hervorgerufene Ausgaben (z.b. PKW-Leasing,
Einstellung Reinigungskraft), dann dürfte doch das wieder
steuerfrei werden, oder?

Nun, meine früheren im Gewerbeschein eingetragenen Tätigkeiten sind insgesamt nur so hoch das ich im Gewinn die Einkommensfreigrenze erreiche. Deshalb wollte ich diese beenden und in den Aktienhandel einsteigen, wo ich schon sehr gute Gewinne erzielen konnte, die kein Vergleich sind zu meiner vorherigen Situation.

Leider sind mir da die Voraussetzungen zu hoch und ich werde es so machen das ich das bisherigen Gewerbe als Abschreibungsmodell weiterführe, mich aber nicht mehr drum kümmere.

Aber du hast Recht das man sowieso nur sehr wenige Ausgaben anrechnen kann in Zeiten von Onlinebanking in Bezug auf PKW-Nutzung.

Was akzeptiert das Finanzamt als „höchstmöglichstes“ Gewerbefahrzeug mit Fahrtenbuch. Mal angenommen ich verkaufe meinen Vectra und lease mir einen Porsche 911 oder eine S-Klasse, akzeptiert dies das Finanzamt oder gibt es da Grenzen?