Gebietsfremder Aktienhandel, Geldwaesche?!

Hallo Leute,

was mache ich, wenn ich im Ausland (GB) lebe, arbeite und folglich auch Steuern zahle, aber noch mein Bankkonto in Deutschland habe, von dem aus ich mein vergleichsweise guenstiges Online-Broking mache?
In Deutschland laueft dieses Konto und Depot als „Gebietsfremder“ (= steuerfrei, oder?!).
Und wenn ich nun meine gut verdienten und momentan noch schoen starken englischen Pfund auf dieses Konto ueberweise und fuer den Aktienhandel verwende? Wer will evtl. davon was haben, Deutschland oder England, oder etwa beide? Ich habe nicht unbedingt Interesse daran, wegen vermeintlicher „Geldwaesche“ oder aehnlichem in Schwierigkeiten zu kommen.
NB: allerdings koennte es auch deswegen attraktiv werden, die Pfund nach Deutschland zu transferieren, da der Wert wahrscheinlich nach Einfuehrung des Euro abnimmt und ein Ruecktauschen dann wieder mehr Pfunde ergibt, hm?!

Weil das mit der Steuer hier drueben eh ziemlich kompliziert ist, werde ich mit wohl frueher oder spaeter eh einen Steuerberater zulegen muessen, doch zuvor bin ich fuer Anmerkungen und Erfahrungen sehr dankbar.

Also die Kernfragen sind:

  1. ob oder wie das deutsche Konto „deklarieren“?
  2. wie einen „legalen“ Transfer von Geld und Verwendung davon auf diesem Konto anstellen (evtl. auch: in welchem Ausmass?)
  3. wie mittelfristig planen (3 Jahre, 5 Jahre, evtl. laenger - weiss noch nicht, ob ich ueberhaupt nach Deutschland zurueckkehre)

Besten Dank,
Sepp

Hallo Sepp,

Also zunächst einmal bist du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 EStG, da du keinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Deutschland hast.
D.h. du wirst nur insoweit besteuert, wie du deutsche Einkünfte i.S.d. § 49 EStG hast. Zinsen fallen unter § 20 Abs. 1 Nr 7 sowie § 49 Abs. 1 Nr 5 c EStG, so dass diese im Regelfall nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegen (Ausnahme: bei grundbuchmäßiger Sicherung der Forderung)
Dividenden fallen unter § 20 Abs 1 Nr 1 sowie § 49 Abs. 1 Nr 5 a EStG und sind deshalb steuerpflichtig. Die Steuer wird durch Steuerabzug erhoben (25% und Solizuschlag). Mit diesem Steuerabzug ist die Steuer in Deutschland abgegolten. Es erfolgt keine Veranlagung § 50 Abs. 5 EStG.

Der britische Fiskus wird sich übrigens für deine Zinserträge und Dividendenerträge zwecks Versteuerung dort interessieren.

Geldwäsche ist das m.E. nicht. Ich gehe davon aus, dass du das verdiente Geld in England versteuert hast. Bei Geldbewegungen über 30.000,-DM wird geprüft, ob Geldwäsche vorliegt.

Viele Grüße
Cirwalda